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Sozialgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen: Rückgang der Verfahren auf sehr hohem Niveau

Weniger Streitverfahren in der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) und der Arbeitslosenversicherung. Erstmals seit 2002 Abbau von Beständen. Klageflut hat Scheitelpunkt wohl überschritten.

Essen. Die Präsidentin des Landessozialgerichts, Dr. Ricarda Brandts, hat in der heutigen Jahrespressekonferenz eine Bilanz des Geschäftsjahres 2011 präsentiert. Bei den Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen sind im vergangenen Jahr 86.749 Verfahren eingegangen. Dies sind zwar 4,8% weniger als im Vorjahr. Die Eingangsbelastung ist aber immer noch die dritthöchste der letzten 10 Jahre. Brandts hält es für gerechtfertigt, von einer „Trendwende“ zu sprechen. „Der Rückgang der Arbeitslosigkeit und die zunehmende Klärung streitiger Rechtsfragen durch die Sozialgerichte dürften zu dieser erfreulichen Entwicklung beigetragen haben“, so die Präsidentin. Dank personeller Verstärkung ist es den Sozialgerichten gelungen, erstmals seit 2002 Bestände – wenn auch nur geringfügig - abzubauen. Die Verfahrensdauer lag durchschnittlich etwa bei 12 Monaten und damit weiterhin in einem guten Bereich. Eilverfahren benötigen in der ersten Instanz nur wenig länger als einen Monat.

„Die Belastung der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen ist aber nach wie vor sehr hoch“ betont die Präsidentin. Jede Richterin und jeder Richter hatte 2011 im Durchschnitt fast 400 Verfahren zu bewältigen. Die für die Verwaltung der Gerichte erforderliche richterliche Arbeitskraft ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Das Arbeitsergebnis liegt im Ländervergleich in der Spitzengruppe.

Auch im vergangenen Jahr hatten die Prozesse oft existentielle Bedeutung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Es geht bei den Verfahren vor den Sozialgerichten beispielsweise um die Gewährleistung des wirtschaftlichen und sozialen Existenzminimums, die Zulassung medizinischer Behandlungen bei schweren Erkrankungen oder auch die wirtschaftliche Absicherung im Alter. Brandts: „Der soziale Rechtsstaat ist auf eine gut ausgestattete eigenständige Sozialgerichtsbarkeit angewiesen. Wir werden auch in Zukunft erfolgreich unseren Teil zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit beitragen.“

Quelle: Justizministerium Nordrhein-Westfalen - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 13. Februar 2012 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von guido am Dienstag, 14.2.2012.

Trendwende, das ich nicht lache.

Ich hab aufgehört zu Klagen, weil mein Jobcenter zunehmend “Fehler” die schlicht weg meine Wohnung bzw. meine Existenz bedroht haben. Auch sind drei Widersprüche “verschwunden” und bei den Widersprüchen vor denen musste ich erst einmal, jedesmal drei Monate warten bis ich eine Untätigkeitsklage einreichen konnte. Die Klagen also auch die, welche den eigentlichen Grunde für Widersprüche betrafen habe ich entweder gewonnen oder es kam zu einen für mich vorteilhaften Vergleich…. theoretisch. Mit theoretisch meine ich, selbst wenn ich das Urteil schwarz auf weiß habe, heißt das noch lange nicht, das sich das Jobcenter *hust* HH *hust* auch daran hält oder es eigenwillig interpretiert.

Wenn man nicht genug zu essen hat oder man gefahr läuft seine Wohnung zu verlieren, dann ist einfach irgendwann die Energie sich zu wehren weg. Das kratzt unheimlich an meiner Würde und Stolz, aber was soll man machen?

Ich sah mich immer als recht wehrhaft und rechtsbeholfen, aber man hat mich klein gemacht. Kann mir vorstellen, dass es anderen da nicht besser geht, wenn sie überhaupt so weit wehren wie ich es tat. Trendwende… Rechtsstaat… was für eine verlogene Scheiße.


2. ... Kommentar von Herbert Masslau am Dienstag, 14.2.2012.

@ guido

Nicht aufgeben, weitermachen, denn Zermürbung gehört zu deren Geschäft.
Der Zorn, nicht emotionale Wut, sachlich begründeter Zorn darüber sollte Kraft zum Weitermachen geben.

Herbert Masslau


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