Das Sozialtickerportal

Samstag, der 17. Mai 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

SG Oldenburg ermöglicht Behinderten-WG menschenwürdiges Wohnen und Leben

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDas Sozialamt der Stadt Oldenburg scheitert erneut bei dem Versuch, eine seit ca. einem Jahr bestehende, ambulant betreute Behinderten-WG zwecks Einsparung von Eingliederungshilfe- und Pflegekosten in stationäre Einrichtungen abzuschieben. Das Sozialgericht Oldenburg hat das Sozialamt der Stadt Oldenburg in drei Eilbeschlüssen zur (vorläufigen) Übernahme von ambulanten Wohnbetreuungskosten für drei in einer Wohngemeinschaft lebenden behinderten Menschen für das Jahr 2008 verpflichtet.

Das Gericht erkannte zu Gunsten der behinderten Menschen unter dem rechtlichen Aspekt der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 4 SGB IX, § 53 SGB XII) sowie mit Hinweis auf eine Vermeidung von erheblichen Schäden an ihrer Persönlichkeitsentwicklung (Artikel 2 Absatz 1 GG) auch. eine Gefahr des Verlustes ihrer familiären und sozialen Bindungen. Von daher erachtete das Gericht ein Herausreißen der behinderten Menschen aus ihrer bisherigen ambulanten Betreuungsform in kostengünstigere stationäre Einrichtungen für nicht zumutbar.

SG Oldenburg, Beschluss vom 29.02.2008, Az S 2 SO 26/08 ER u. S 2 SO 17/08 ER
SG Oldenburg, Beschluss vom 15.01.2008, Az. S 2 SO 166/07 ER .

Das Sozialamt der Stadt Oldenburg wurde bereits im Sommer 2007 in mehreren sozialgerichtlichen Eilbeschlüssen zur Übernahme von ambulanten Betreuungskosten verpflichtet (vgl. hierzu Presseerklärung vom 18.06.2007 )

Im Rahmen von zwei gegen die vorgenannten Eilverfahren eingeleitete Beschwerdeverfahren hat sich das Sozialamt der Stadt Oldenburg jedoch vor dem LSG Niedersachsen-Bremen am 21.01.2008 zu Gunsten von zwei betroffenen Mitbewohnern der „Behinderten-WG“ zur Übernahme von ambulanten Betreuungskosten für das Jahr 2007 verpflichtet (Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen vom 21.01.2008 Az.: L 13 SO 38/07 ER und L 13 SO 44/07 ER ) ; vgl. hierzu Gerichtsprotokoll (pdf).

Über den gesamten Verlauf der vorgenannten Rechtsstreitigkeiten wurden Falldokumentationen erstellt.

Zitat aus dem Beschluss des SG Oldenburg vom 15.01.2008 , - S 2 SO 166/07 ER -

Es ist nicht zumutbar Behinderte auf eine Einrichtung (stationäre Heimunterbringung ) zu verweisen, wenn daurch der Verlust wichtiger sozialer Bindungen befürchtet werden muss . Bei den familiären Umständen kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass Pflegebedürftige nach § 63 5GB XII vorrangig durch Verwandte und Nachbarn gepflegt werden sollen, wenn der Pflegebedarf durch häusliche Pflege gedeckt werden kann. Prinzipiell soil die Sozialhilfe den Zusammenhalt der Familie festigen (§ 16 SGB XII).

Hiermit unvereinbar wäre der drohende Verlust familiärer Bindungen im Falle einer Heimunterbringung. im Rahmen der örtlichen Umstände kommt es in erster Linie auf die Entfernung zwischen Wohnort und Einrichtung an. Denn bei größerer Entfernung ist zu befürchten, dass es zu einer Schwächung, wenn nicht sogar Auflösung bisheriger familiärer oder sozialer Kontakte des Leistungsberechtigten kommt (so auch Luthe in Hauck/Noftz, SGB XII, Band 1; Stand: Dezember 2007, K § 13 Rz. 14 – 16; vgl. auch Krahmer in LPK-SGB XII, 7. Aufl. 2005, § 13, Rz. 9).

Die Beschlüsse sind abrufbar im Sozialticker- Forum sowie unter www.behindertemenschen.de .

Quelle: Wir bedanken uns für die Bereitstellung der Presseerklärung und die Bereitstellung der Beschlüsse bei Rechtsanwalt Kroll aus Oldenburg , Fachanwalt für Sozialrecht , Schwerpunkt Recht für von Behinderung betroffene Menschen .

Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Montag, 10. März 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Social Bookmarking:


Social Bookmarking

Aktuelle weitere Meldungen:


Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid