Sozialamt zahlt Krankenkassenbeiträge
Mal eine positive Aussicht für bedürftige Verbraucher, wurde von der Verbraucherzentrale Sachsen offeriert.
Seit dem 1. April 2007 sind Nichtversicherte, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und früher gesetzlich krankenversichert waren, wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das wissen die Krankenkassen nur zu gut. Leider aber nicht die Betroffenen, daher möchten wir dies schnell nachholen und aufzeigen, wie die Betroffenen in den Genuss einer Krankenversicherung kommen. Dies funktioniert im Grunde recht einfach, indem dazu nur eine Mitgliedschaft bei den gesetzlichen Krankenkassen wieder angemeldet wird, bei der man zuletzt versichert gewesen war. Verbraucher - welche ihre Beiträge nicht selbst bezahlen können, sollten sich diesbezüglich an das Sozialamt wenden, denn diese übernehmen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: Mittwoch, 23. Mai 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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