Sorgerecht: Grüne setzen sich mit ihren Vorstellungen durch
Zur Befassung des Bundeskabinetts mit einer Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern, erklären Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss und Sprecherin für Demokratiepolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung nun endlich das Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern regeln will und den Worten endlich Taten folgen lässt. Zumindest beim Sorgerecht hat die Koalition verstanden, dass sich das Familienrecht am Wohl des Kindes orientieren muss. Es darf nicht zwischen Kindern von miteinander verheirateten und nicht miteinander verheirateten Eltern unterscheiden.
Schon im Oktober 2010 haben wir unser Konzept vorgestellt, dessen wesentliche Punkte in den Entwurf des Bundesjustizministeriums übernommen wurden. Die von uns initiierte Debatte im Bundestag hat der Koalition deutlich vor Augen geführt, dass dringender Regelungsbedarf besteht. Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 2010 und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2009 ist eine gesetzliche Regelung überfällig.
Der Entwurf kommt unseren Vorstellungen recht nahe. Auch die Koalition schlägt keinen Automatismus für ein gemeinsames Sorgerecht vor, wohl aber ein niedrigschwelliges Antragsmodell. Leider bleibt bei dem Koalitionsentwurf die von uns für wesentlich erachtete Stärkung von Beratung und Mediationsverfahren beim Jugendamt außen vor.
Das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir konstruktiv begleiten.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Startseite - Veröffentlicht am: 5. Juli 2012 um 13:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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