Sklaverei in Diplomatenhaushalten - Bundesregierung hält sich fein heraus
Zum Internationalen Tag zur Abschaffung des Sklavenhandels erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Auch wenn Sklaverei und Ausbeutung der Arbeitskraft auf dem Papier abgeschafft sind, gibt es sie in der Realität – und das unter anderem direkt vor den Augen der Bundesregierung. Sie hält sich aber offensichtlich lieber fein heraus, wenn es um Menschenrechtsverletzungen durch diplomatisches Personal geht.
Dies zeigt ein Anfang dieses Jahres bekanntgewordener Fall nur zu deutlich: Ein jemenitischer Diplomat hat seine indonesische Hausangestellte zwei Jahre lang in seinem Berliner Privathaushalt eingesperrt, geschlagen und ihr den Lohn verweigert. Empörend genug, dass ihn die diplomatische Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung schützt – nicht einmal zur Zahlung des Lohns kann er verpflichtet werden. Empörender noch ist, dass ihn offensichtlich das Auswärtige Amt auch noch schützt: Turnusgemäß darf der Kulturattaché seine Arbeit in Berlin nun beenden.
Die Bundesregierung sendet damit die Botschaft aus: Diplomaten stehen bei uns über dem Gesetz. Selbst Menschenrechtsverletzungen werden bei ihnen nicht geahndet. Dabei weiß sie, dass es durchaus Handlungsmöglichkeiten gibt. Die Bundesregierung könnte laut eigener Antwort auf unsere Kleine Anfrage “in nachgewiesenen gravierenden Fällen und nach Scheitern von Vermittlungsbemühungen” den betreffenden Diplomaten gemäß dem Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen zur Persona non grata erklären und zur Ausreise auffordern. Dieses hat die Bundesregierung jedoch unterlassen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, nicht weg zu sehen, wenn Diplomaten Menschenrechtsverletzungen begehen, sondern zu handeln. Es gäbe viele Wege, die betroffenen Frauen vor Willkür der Vorgesetzten zu schützen. Andere Länder machen es bereits vor. Zugleich sollte sich die Regierung international dafür einsetzen, dass die Immunität von Diplomatinnen und Diplomaten im Fall von extremer Ausbeutung und Misshandlung der Hausangestellten aufgehoben werden kann.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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