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Skandalöse Rechtstäuschung der ARGEN beim Armutsgewöhnungs-§ 24 SGB II: Zusätzlicher Grund für Hartz IV-Klagen aus angeblich neuer Rechtslage ab 1. Januar

Rechtmäßigkeit und Verfassungskonformität des freien Falls von Arbeitslosengeld auf Hartz IV muss auf den Prüfstand der Sozialgerichte

Hartz-IV Forum„Da reibt sich der von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - trotz wiederholt, deutlich gegenteiliger Signale aus der Berlin Gesetzes-Fabrik – immer noch nicht gänzlich abgefallene Bürger mächtig die Augen,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin verwundert fest. „Sollte es tatsächlich mit „Recht“en Dingen zugehen, dass - auf leisen Sohlen, unter Vermeidung öffentlichen Getöses - ein Gesetz durch die Hintertür eines anderen Gesetzes geändert werden kann – ohne dass Ersteres sich der demokratischen Prüfung durch das Parlament stellen musste? Glauben die Damen und Herren Gesetzgeber wirklich, dass sie uns für dumm verkaufen können – und wir es noch nicht einmal merken – wenn sie uns klammheimlich einen Teil der SGB II-Novellierung, getarnt durch das Haushaltsbegleitgesetz (HbeglG), unterjubeln wollen?“

Die Rede ist von dem, was seit dem 1. Januar 2011 überraschend all denen schmerzhaft auf die Füße fällt, die von Arbeitslosengeld I auf Hartz IV stürzen. Bislang erhielten sie – wenn sie innerhalb von zwei Jahren keinen neuen Arbeitsplatz fanden – monatlich eine am letzten Arbeitslosengeld orientierte Übergangsleistung von maximal 160 € im ersten Jahr und 80 € im zweiten Jahr. Das haben die Hartz IV-Verwaltungen nun seit 1. Januar gestrichen - teilweise sogar unangekündigt. In den zugestellten „Änderungsbescheiden“ wird mit unterschiedlich vernebelnden Begründungen behauptet, ein Recht auf „Wegfall des befristeten Zuschlages gemäß § 24 SGB II“ umsetzen zu müssen und dadurch bereits erteilte Leistungszusagen aus dem – immer noch gültigen! - Sozialgesetzbuch II zurück nehmen zu können.

Nach Einschätzung der Hartz4-Plattform ist in den ihr bislang für die Zeit von Anfang November bis Ende Dezember dokumentierten so genannten Änderungsbescheiden aus beispielsweise Niedersachsen, Hessen und Bayern nichts anderes zu erkennen als Leistungsentzug durch Vortäuschung einer angeblichen Rechtslage mittels unterschiedlicher nicht rechtswirksamer Behauptungen zu erkennen.

Da heißt es nämlich Anfang November aus Hessen:

„Die Bundesregierung hat am 07.06.2010 entschieden, den befristeten Zuschlag gemäß § 24 SGB II ab 01.01.2011 ersatzlos zu streichen.“

Oder Ende November aus Niedersachsen:

„Eine geplante Rechtsänderung sieht vor, dass der Zuschlag zum Arbeitslosengeld II ab dem 01.01.2011 entfällt.“

„Vom 29. Dezember liegt uns aus Bayern der bisherige Gipfel der „Kunden“-Täuschungsmanöver durch die Bundesagentur für Arbeit vor. Da wird – nach dem Motto: die Hartz IV-Betroffenen durchschauen das eh nicht - einfach mal frech der Eindruck erweckt, als sei am 17. Dezember die Gesetzesnovelle von Hartz IV im Bundesrat nicht gescheitert sondern verabschiedet worden. Höchst vorsorglich wird dabei vermieden, den 9. Dezember zu erwähnen, an dem das HBeglG rechtskräftig wurde. Auf das wiederum beruft sich nämlich die Bundesregierung bei ihrer Streichung des § 24 im SGB II,“ stellt Brigitte Vallenthin fest. In dem kurz vor Jahresende hektisch zugestellten Änderungsbescheid heißt es dann auch kryptisch:

„Durch Rechtsänderung vom 17.12.2010 entfällt der Zuschlag zum Arbeitslosengeld II ab dem 01.01.2011.“

Kein Wunder, dass bei dem Durcheinander die von den Betroffenen angesprochenen Sachbearbeiter ins Schleudern kommen und allenfalls ausweichend bis gar nicht antworten. Dieses abermals vom Sozialministerium und der Bundesagentur für Arbeit mutwillig erzeugte Chaos scheint nach Einschätzung der Hartz4-Plattform – wieder einmal nur noch auf einem Wege zu lösen – nämlich der Überprüfung von Rechtmäßigkeit und Verfassungskonformität durch die Sozialgerichte. Das bedeutet: „Alle § 24 SGB II-Gekürzten sollten sich vorsorglich durch Widerspruch, Überprüfungsantrag, Eilklage und Klage ihre Rechte sichern. Wir werden in Kürze dazu ausführliche Erläuterungen und Tipps veröffentlichen,“ fasst Brigitte Vallenthin zusammen.

„Geradezu schäbig“ findet Brigitte Vallenthin, „dass Ministerin von der Leyen zwar um die Auszahlung von 5,- € ab 1. Januar herum eiert, weil es noch keine Gesetzesgrundlage gäbe – sich gleichzeitig aber nicht schämt, in voraus eilendem Gehorsam gegenüber Finanzminister Schäuble den Berechtigten Leistungen vorzuenthalten, für die es ausweislich der Rechtsunsicherheiten in den ihr unterstellten ARGEn ganz offenlichtlich ebenfalls keine Gesetzesgrundlage zu geben scheint. Wir erwarten deshalb von Ursula von der Leyen, dass sie – gemäß dem Grundsatz „gleiches Recht für alle“ - sofort die Bundesagentur für Arbeit anweist - ebenfalls mangels neuer Gesetzesgrundlage -, die Leistungen des Übergangsgeldes vom Arbeitslosengeld zu Hartz IV nach zu zahlen und auch weiterhin zu leisten.“

Quelle: Presse Hartz4-Plattform - keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Startseite - Veröffentlicht am: 12. Januar 2011 um 16:01 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von Braunes Hartz am Mittwoch, 12.1.2011.

Liebe Frau Vallenthin,
überlegen Sie mal, wofür Sie da Partei ergreifen. Dieser sogenannte “Armutsgewöhnungszuschlag” ist nochj eine dieser abgrundtiefen Gemeinheiten aus der Schröder-Ära. Er spaltet die Arbeitslosen in die “Guten”, die in einer angemessenen Zeit wieder eine Arbeit nach dem Motto “wer arbeiten will, findet auch eine Arbeit” und die “Bösen”, die Faulenzer, die “gar nicht arbeiten wollen” und die man ganz bewußt abstürzen lässt. Nicht jeder erkennt die Perfidie, die in dieser Systematik steckt. Wenn hier ein “Abstürzen” vorliegt, dann müssen eben die Sozialleistungen nach oben korrigiert werden, aber bitte nicht Vorrechte einer für moralisch besserstehenden Arbeitslosenschicht eingefordert werden. Man kann die Dauer des ALG 1 verängern und dies einfordern, schließlich ist es eine erworbene Versicherungsleistung, korrekt, als zusätzliche Sozialleistung wie dieser absurde Zuschlag ist es geradezu rechts- und verfassungswidrig, denn es benachteiligt die Langzeitarbeitslosen und vermehrt deren Ausgrenzung. Manchmal sind die Dinge eben nicht so trivial-geradlinig, Frau Vallenthin, und bedarf der tieferen Analyse nach Sinn und Zweck einer - vorgeblichen - sozialen Leistung, die letztendlich als Drangsale und Perfidie gemeint ist.


2. ... Kommentar von Sancho am Mittwoch, 12.1.2011.

Das ist wieder einer der taktischen Tricks die sich die ARGE´n zu Gewohnheit gemacht haben um die Bedürftigen zu verschaukeln und zu blenden. Wenn ich über die letzten Jahre mit der ARGE Bilanz ziehe, wurde seit 2005 keine Anträge von mir mehr bewilligt und die Weiterbewilligungsanträge maschinell bearbeitet, soweit keine Veränderungen stattgefunden haben. Interessant war auf dem letzten Leistungsbescheid den ich bereits 2010 für 2011 bekommen habe der Hinweis, dass ab 1.1.2011 keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt werden, dies obwohl meines Wissens diese Gesetze noch nicht rechtskräftig sind und im Vermittlungsausschuss stecken. Ich habe aber sowieso gegen alle Leistungsbescheide seit 2005 immer wieder Widerspruch ………….und Klage eingereicht, damit mögliche Ansprüche vor allem der Betrugregelsatz nicht verfallen, weil ja die Sozialgericht vorsätzlich, auf Anordnung von oben, nicht in die Gänge kommen und die Verfahren verschleppen.


3. ... Kommentar von Tom_ am Donnerstag, 13.1.2011.

Sancho, ein Teil der Gesetzesänderungen ist bereits rechtsgültig und wurde mit anderen Gesetzen durchgeschleust, darunter z.B. auch das Gesetz zur Streichung der Rentenbeiträge. Hier handelt die ARGE also gesetzenkonform, was aber nicht bedeuten soll, dass das Gesetz an sich in Ordnung wäre.


4. ... Kommentar von Der Unbeugsame am Donnerstag, 13.1.2011.

@ Tom,

könnte man aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes im GG nicht eine generelle rechtswidigkeit anvisieren ?

Danke

mfg
Der Unbeugsame


5. ... Kommentar von Sancho am Donnerstag, 13.1.2011.

Ebenso ist dieses Gesetz eine Diskriminierung und Diffamierung von zum Beispiel ALG II - Bedürftigen und in der Leistung eingeschränkten, chronisch kranken Hartz IV beziehenden Schwerbehinderten- . Diese sch……… Regierung versteht einfach nichts Anderes, als gegen das Grundgesetz , die Verfassung und die Menschenrechte zu handeln wie gewisse früher Terrorunrechtsregierungen.


6. ... Kommentar von willeried am Freitag, 14.1.2011.

In Bayern wird das Übergangsgeld auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet, das übrigens das Sozialgericht Bayreuth bestätigte. Hier wird lediglich eine jahrelange Praxis etwas verschärft und mit der Verschärfung von Hartz IV ist der Union nichts vorzumachen. Es ist aber auch eine politische Bankrotterklärung.
Hartz IV, politisch missbraucht zur Entlastung der Kommunalen Haushalte, zeigen ein zunehmendes Verteilungsproblem das unsere Sozialsysteme systematisch aushebeln werden


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