Sicherungsverwahrung im Bundesrat – schlimmer geht immer
Anlässlich der im Bundesrat diskutierten Verschärfungsvorschläge zum Regierungsentwurf zur Sicherungsverwahrung gegen junge Straftäter erklären Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher, und Kai Gehring, jugendpolitischer Sprecher:
Zum Glück gab es vorerst keine Mehrheit im Bundesrat für die Verschärfungsvorschläge zur Sicherungsverwahrung. Den unionsregierten Bundesländern – allen voran Bayern –ging der Regierungsentwurf nicht weit genug. Zur Debatte standen Änderungsanträge wie: Sicherungsverwahrung schon bei Jugendstrafe von 5 Jahren, Ausweitung des Deliktskatalogs, Streichung der besonderen Regelungen bei Heranwachsenden.
Dabei sind die Vorschläge der Bundesregierung zur Ausweitung der Sicherungsverwahrung auf junge Straftäter kritikwürdig genug. Bei diesen Straftätern muss – zu Recht – neben der Sühne für das begangene Unrecht die Erziehung und soziale Reintegration im Mittelpunkt des Vollzuges stehen. Kann vor Ende des Vollzuges jedoch noch Sicherungsverwahrung erwogen werden, sinkt der Druck auf Staatsanwaltschaft, Gerichte und Strafvollzug, sich zuvor mit aller Kraft für die Resozialisierung der jungen Menschen einzusetzen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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