Sicherungsverwahrung auch für Jugendliche gebilligt
Berlin: (hib/BOB) Gegen junge Straftäter, die ein schweres Verbrechen begangen haben und dafür zu mindestens sieben Jahren Haftstrafe verurteilt wurden, soll künftig auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Dies beschloss der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Regierungskoalition. FDP, Linksfraktion und Grüne votierten dagegen. Die Bundesregierung hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf (16/6562) vorgelegt. Das Thema soll vom Bundestag am kommenden Freitag (20. Juni) verabschiedet werden. Die Regierungskoalition betonte übereinstimmend, es seien “hohe Hürden” aufgebaut. Unter anderem müssten zwei Sachverständige jährlich das zuständige Gericht beraten, ob der Betroffene weiter in der Sicherheitsverwahrung bleiben müsse. Dies geschehe in einer mündlichen Verhandlung.
Die Union ergänzte, bei diesem Thema stehe man immer wieder vor der Frage, ob man dem Betroffenen weiter die Freiheit entziehen könne oder ob der Betroffenen eine “tickende Zeitbombe” sei, die man zum Schutz der Bevölkerung weiter in Sicherungsverwahrung behalten müsse. Die Sozialdemokraten machten deutlich, dass verfassungsrechtliche Zweifel zu diesem Thema im Jahre 2004 entschieden worden seien. Dennoch stünde man vor keiner leichten Entscheidung. Aber das zu verabschiedende Gesetz sei nur für “extreme Ausnahmefälle” gedacht.
Alle drei Oppositionsfraktionen verwiesen auf die Sachverständigenanhörung am 28. Mai, bei der sich ihres Erachtens eine klare Mehrheit gegen den Gesetzentwurf der Koalition ausgesprochen habe. Laut FDP haben viele jugendliche Strafgefangene Entwicklungsverzögerungen, weshalb eben keine ausreichend sichere Entwicklungsprognose möglich sei. Die Linksfraktion war sich mit den Liberalen einig. Sie prophezeite, das Gesetz werde in der Praxis scheitern Zudem gebe es keine rechtliche Grundlage. Die Grünen verwiesen auf Statistiken, denen zufolge die schwere Gewaltkriminalität nicht wachse. Die Zahlen trügen folglich das Vorhaben der Bundestagsmehrheit nicht.
Quelle: Deutscher Bundestag
Startseite - Veröffentlicht am: 19. Juni 2008 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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