Sicherheitsgewerbe an Flughäfen: Arbeitgeberbehauptungen wenig hilfreich
Im Zusammenhang mit den Manteltarifverhandlungen für die bundesweit rund 15.000 Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe an Flughäfen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Veröffentlichungen des Arbeitgeberverbands BDWS als „in der Sache falsch und wenig hilfreich“ für die Lösung des Konflikts zurückgewiesen. „Die ver.di-Tarifkommission wird am 7. und 8. September den Verhandlungsstand bewerten und entscheiden, wie es weitergeht. Alle anderen Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage“, stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn am Freitag klar.
Anlass für die Richtigstellung waren Veröffentlichungen, in denen der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDWS, Harald Olschok, mit der Behauptung zitiert wird, die am vergangenen Montag unterbrochenen Verhandlungen über den Abschluss eines Manteltarifvertrags würden in jedem Fall fortgesetzt. Darüber habe die ver.di-Tarifkommission noch nicht entschieden, betonte Gerstenkorn. Die Behauptungen über die Fortsetzung der Verhandlungen seien umso erstaunlicher, als dass BDWS-Hauptgeschäftsführer Olschok selbst gar nicht an den Gesprächen teilgenommen habe: „Offensichtlich handelt es sich um Sommernachtsträumereien eines Verbandsgeschäftsführers“, vermutete Gerstenkorn.
Die Manteltarifverhandlungen für das Sicherheitsgewerbe an Flughäfen sind derzeit unterbrochen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Arbeitszeiten, der Arbeitszeitflexibilisierung und der befristeten Beschäftigung. Es gebe die klare Erwartung der Beschäftigten, dass es zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen komme, sagte Gerstenkorn.
Quelle: ver.di-Bundesvorstand - Pressestelle
Startseite - Veröffentlicht am: 27. August 2011 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Kommentar oder Frage? Hier veröffentlichen!Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- ver.di begrüßt Mindestlohn für Wach- und Sicherheitsgewerbe
- ver.di schließt Mindestlohntarifvertrag für Wach- und Sicherheitsgewerbe ab
- Aktuelle Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz






