Hartz IV - SGB II Rechtssprechung
SG Bayreuth S 4 AS 535/5 vom 23.06.2006 , zur Übernahme der Tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung.
Die Wohngeldtabelle des § 8 WoGG kann nicht zur Bestimmung der Angemessenheit von Mietaufwendungen herangezogen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Urt. v. 31.8.2004 - 5 C 8/04), nicht einmal als Orientierungshilfe im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Hessisches Landessozialgericht, Beschl. v. 13.12.2005 - L 9 AS 48/05 ER).
S 4 AS 612/05 SG Bayreuth vom 29.06.2006
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Zur Übernahme der Kosten für einen Schulskikurs.
Nach § 23 (3) S. 1 Nr. 3 u. S. 2 SGB II werden Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nicht von der Regelleistung umfaßt und daher gesondert erbracht.
Bei dem Schulskikurs, an dem der Kläger teilgenommen hat, handelt es sich um eine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen i.S.d. § 23 (3) S. 1 Nr. 3 SGB II.
Startseite - Veröffentlicht am: 18. Juli 2006 um 12:55 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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