Schwerbehinderte haben nur einen Beschäftigungsanspruch
Schwerbehinderte Menschen haben keinen Anspruch auf Zuweisung eines einzelnen, konkreten Arbeitsplatzes, sondern auf behinderungsgerechte Beschäftigung.
Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zur Prävention und Eingliederung nicht durchgeführt hat.
Quelle: DGB sowie Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2008 - 9 Sa 991/07
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 11. Juni 2008 um 7:05 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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