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Schwarzarbeit vor der Webcam

Eine Rolle der pikanten Art auf Kosten der Allgemeinheit

Eine Rolle besonderer Art übernahm eine 36 Jahre alte Berlinerin als Sexcam-Anbieterin in einem einschlägigen Internetportal. Hierbei erzielte sie erhebliche Einkünfte.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Berlin, die über einen anonymen Hinweis auf das einträgliche Nebengeschäft aufmerksam wurde, stellte bei ihren Ermittlungen fest, dass sie und ihr Ehemann während ihrer Tätigkeit von Januar 2008 bis Juni 2009 zu Unrecht Leistungen vom Jobcenter in Höhe von mehr als 8.900 Euro für sich und die im Haushalt lebenden Kinder bezogen.

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte nun sie und den Ehemann wegen gemeinschaftlich begangenen, besonders schweren Betrugs jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Da beide Angeklagten geständig und bislang strafrechtlich unbescholten waren, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Wenn ein Leistungsempfänger Einkommen durch Erwerbstätigkeit erzielt, ohne die Arbeitsaufnahme der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter mitzuteilen, begeht er Leistungsmissbrauch. Wer Leistungen der Sozialsysteme in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet, jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die auf die Höhe der Leistung Einfluss nimmt, unverzüglich der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter mitzuteilen.

Unterbleibt die Mitteilung über geänderte Verhältnisse gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, so liegt zumindest eine Ordnungswidrigkeit vor. Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Leistungsmissbrauchs können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Jeder, der vorsätzlich gegen die Mitteilungspflicht verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht Betrug (§ 263 Strafgesetzbuch). Für den Betrug sieht das Strafgesetzbuch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Quelle: Hauptzollamt Berlin

Startseite - Veröffentlicht am: 22. März 2011 um 7:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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