Schulkosten und Hartz IV
Die Rechtssprechung zum SGB II hat gezeigt, dass die Gerichte oftmals bereit sind, die engen Grenzen des Gesetzes zu durchbrechen. Daher will Ver.di München Eltern ermutigen, Anträge auf Erstattung von Schulkosten zu stellen.
Schulkosten sind aus dem geringen Bedarfssatz der Grundsicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II eine große Belastung. Ver.di München ist der Auffassung, dass diese Kosten von der ARGE zu übernehmen sind!
Den Antrag finden Sie hier: ver.di München (pdf)
Quelle: Ver.di München
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 10 AS 1093/05 09.05.2006 BSG vom 16.05.2007, Az.: B 11b AS 29/06 R
- SG Berlin vom 13.10.2006, Az.: S 37 AS 12025/05
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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