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Schulkosten und Hartz IV

Die Rechtssprechung zum SGB II hat gezeigt, dass die Gerichte oftmals bereit sind, die engen Grenzen des Gesetzes zu durchbrechen. Daher will Ver.di München Eltern ermutigen, Anträge auf Erstattung von Schulkosten zu stellen.

Schulkosten sind aus dem geringen Bedarfssatz der Grundsicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II eine große Belastung. Ver.di München ist der Auffassung, dass diese Kosten von der ARGE zu übernehmen sind!
Den Antrag finden Sie hier: ver.di München (pdf)

Quelle: Ver.di München

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Freitag, 17. August 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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