Schuldner weiter an bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen lassen
Berlin: (hib/BOB) Schuldner sollen die Möglichkeit haben, zur Sicherung der Existenz die Geschäfte des täglichen Lebens - wie etwa die Zahlung von Miete, Wasser und Energie - von einem Girokonto vorzunehmen. Damit soll ihm trotz der Kontopfändung durch den Gläubiger die Möglichkeit zur Teilnehme am bargeldlosen Zahlungsverkehr so weit wie möglich erhalten bleiben. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (16/7615), mit dem Recht des Kontopfändungsschutzes neu geregelt werden soll. Ziel des Entwurfes, so betont die Regierung, sei es ausdrücklich nicht, die Konten und insbesondere das Girokonto des Schuldners dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen. Die Pfändung von Girokonten ist laut Regierung schon seit längerem keine Ausnahmeerscheinung mehr. Vorsichtigen Schätzungen gingen von rund 350.000 bis 370.000 Kontopfändungen bundesweit im Monat aus (16/2265). Zahlen der Justiz und der Kreditwirtschaft gebe es dazu nicht.
Quelle: Deutscher Bundestag
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