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Samstag, der 10. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Schornsteinfegergesetz gegen die Stimmen der Opposition geändert

Bild: © M.Kinder für SozialtickerBerlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (16/9237) gegen das Votum der Opposition in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll am Freitag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Es geht auf Vorgaben der EU-Kommission zurück, die wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet hatte.

Beanstandet hatte Brüssel darin vor allem, dass die Ausübung des Handwerks auf nur einen Schornsteinfegermeister pro Bezirk beschränkt ist und dieser außerhalb seines Kehrbezirks nicht tätig werden darf, was der Dienstleistungsfreiheit in der EU widerspricht. Künftig sollen nun alle Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollen beinhalten, im Wettbewerb angeboten werden. Als Übergangsregelung ist vorgesehen, dass bereits bestellte Bezirksschornsteinfegermeister bis Ende 2014 in ihrem Bezirk bleiben, ohne an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Dagegen wird die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit sofort eingeführt. Bezirke, die ab 2010 frei werden, werden nach dem neuen Recht ausgeschrieben und für sieben Jahre vergeben.

Der Wirtschaftsausschuss hat auf Wunsch der Koalitionsfraktionen zudem festgelegt, dass ab 2010 frei werdende Kehrbezirke zwar ausgeschrieben, aber bis Ende 2012 mit Bezirksschornsteinfegern “mit vollem Tätigkeitsumfang” besetzt werden. In dieser Übergangszeit soll es ihnen verwehrt sein, Wartungen an Heizungsanlagen im eigenen Kehrbezirk vorzunehmen.

Damit ging der Ausschuss auf eine Befürchtung des Heizungs- und Sanitärhandwerks ein, wonach es bei einer vollständigen Aufhebung des jetzigen Nebenerwerbsverbots der Bezirksschornsteinfegermeister in der Übergangszeit zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Heizungsbauer kommen könne. Zudem soll die Möglichkeit der Datenweitergabe deutlich eingeschränkt werden. Das Sanitär- und Heizungshandwerk hatte einen “Datenmissbrauch” aus Wettbewerbsgründen durch die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger befürchtet. Während die Koalitionsfraktionen von einem guten Kompromiss sprachen, der die hohen Standards im Bereich Brandschutz und Gebäudesicherheit bewahre, erwarten die Vertreter der Opposition mehr Bürokratie und Preissteigerungen.

Aus Sicht der Linksfraktion wird es auch zu prekären Arbeitsverhältnissen in diesem Bereich kommen. Die FDP hatte 18 Änderungsanträge und zwei Entschließungsanträge vorgelegt, die allesamt abgelehnt wurden. Die Regelungen seien nicht so, dass tatsächlich Wettbewerb eintritt. Die Grünen kritisierten, dass künftig innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau stattfinden muss. Bislang sei dies nur einmal alle fünf Jahre erforderlich gewesen. Aus Sicht der Bundesregierung muss die Pflicht der Bürger, einen Schornsteinfeger zu beauftragen, wegen des Brandschutzes auch weiterhin überprüft werden. Allerdings hätten die Verbraucher die Möglichkeit, sich einen preisgünstigen Schornsteinfeger auszusuchen.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 27. Juni 2008 um 8:05 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von Joachim Datko am Samstag, 27.12.2008.

Lesen Sie dazu auch: online-artikel.de - schornsteinfeger-gesetz-gegen-die-bevoelkerung


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