Das Sozialtickerportal

Freitag, der 05. September 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Schneeglatten Gummimatte - keinen Schadenersatz - 5 U 101/08

Stürzt ein Arbeitnehmers frühmorgendlich auf einer schneeglatten Gummimatte auf der Außentreppe des Betriebsgebäudes kann er vom Vermieter des Gebäudes keinen Schadenersatz verlangen

Die Klägerin verließ nach Ende ihrer Nachtschicht in den frühen Morgenstunden eines Dezembertages, deutlich vor 7.00 Uhr, ihre Arbeitsstätte und stürzte auf der Außentreppe, die mit einer Gummimatte belegt war. Sie hat vom Vermieter des Gebäudes Schadenersatz verlangt, da dieser trotz nächtlichen Schneefalls nicht gestreut habe.

Das Landgericht Koblenz (Az.: 12 O 57/07) hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin vor dem 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 5 U 101/08) hatte keinen Erfolg. Der Senat hat festgestellt, dass die winterliche Streu- und Räumpflicht regelmäßig mit dem Einsetzen des allgemeinen Verkehrs am Morgen (relevante Grenze etwa 7.00 Uhr) beginnt, sofern nicht ausnahmsweise für Sicherheit während darüber hinausgehender Nutzungszeiten gesorgt werden muss. Hier war der frühmorgendliche Schichtwechsel durch den Arbeitgeber der Klägerin veranlasst und dem Vermieter unbekannt, so dass kein Schadenersatz geschuldet wird.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz

Startseite - Veroeffentlicht von: Leserpost   am: Montag, 7. April 2008 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
Social Bookmarking:



  Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!


Aktuelle weitere Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid