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Schleppender Start beim Kommunal-Kombi

Bild: © M.Kinder für SozialtickerBerlin: (hib/MPI) Im Rahmen des Beschäftigungsprogramms Kommunal-Kombi sind bis Mitte April 768 Anträge für 1.404 Stellen beim Bundesverwaltungsamt gestellt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8986) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/8806) ausführt, verzögert sich die Antragstellung in einigen Bundesländern zurzeit noch dadurch, dass erst vor kurzer Zeit Entscheidungen zu einer Kofinanzierung gefallen seien - etwa in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

In Berlin und Sachsen-Anhalt fänden derzeit noch Abstimmungsprozesse zur Höhe der Kofinanzierung statt. “Aus diesem Grund kann auch über eine Vielzahl der vorliegenden Anträge derzeit noch nicht entschieden werden”, schreibt die Regierung.

Weiter heißt es, der Kommunal-Kombi sei ein Angebot des Bundes an Kommunen und Länder mit besonders hoher oder verfestigter Arbeitslosigkeit, für einen begrenzten Zeitraum mit Unterstützung der Länder zusätzliche Arbeitsplätze einzurichten.

Der Bund übernehme einen Zuschuss zum Arbeitnehmer-Bruttolohn von bis zu 500 Euro und einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro bei Beschäftigten über 50 Jahren sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers in Höhe von bis zu 200 Euro. Die übrigen Kosten seien von den Kommunen, von den Ländern sowie gegebenenfalls von den Arbeitgebern zu tragen.

Quelle: Deutscher Bundestag

Kommentar: Perfektes Beispiel einer … staatlichen Subvention zur Beschleunigung von weiterer Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit im Niedriglohnbereich, sowie Paradebeispiel zur Kenntnisnahme: “Wo nichts ist, kann auch nichts sein - Arbeitsplätze!”

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