Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Mittwoch, der 03. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Schlechte Karten für Falschparker vor Botschaft

Bild: © M.Kinder für SozialtickerWer seinen PKW in einem durch absolute Haltverbote festgesetzten Sicherheitsbereich vor einer Botschaft abstellt, muss auch dann mit der sofortigen Umsetzung des Fahrzeugs rechnen, wenn der Abstellvorgang durch die zur Bewachung des Gebäudes eingesetzten Polizisten beobachtet wurde. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Fahrzeughalters abgewiesen, der vom Polizeipräsidenten zur Zahlung einer Umsetzungsgebühr in Höhe von 188,- Euro herangezogen worden war.

Der Kläger hatte sein Auto in den Morgenstunden des 13. Oktober 2007 in der Dorotheenstraße in Berlin-Mitte vor der US-Botschaft im absoluten Haltverbot geparkt, um am Deutschland-Pokal im Skat im nahegelegenen Hotel Maritim teilzunehmen. Er war dabei eigenen Angaben zufolge von Polizeibeamten beobachtet worden, ohne dass diese ihn auf das Verbot hingewiesen hatten. Die gegen Mittag erfolgte Umsetzung des Fahrzeugs stellte der Polizeipräsident dem Kläger mit dem angefochtenen Gebührenbescheid in Rechnung.

Nach der ständigen Rechtsprechung der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts, die auch im vorliegenden Fall zur Anwendung kam, können Polizeibeamte, die zum Schutz von Botschaften oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt sind, nicht über die Berechtigung zum Parken an dieser Stelle entscheiden. Demnach ist die Umsetzung von Kraftfahrzeugen in derart ausgewiesenen Sicherheitsbereichen generell rechtmäßig, ohne dass es im Einzelfall einer konkreten Behinderung bedarf.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin - Urteil vom 30. Juli 2008 - VG 11 A 320.08 -

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 1. September 2008 um 6:20 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Plus Online Shop Plus Online Shop


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige
 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid