Schlampig und mit heißer Nadel gestrickt
VALID-Abstammungsgutachter kritisieren Gendiagnostik-Gesetz-Entwurf: „Schlampig und mit heißer Nadel gestrickt!“
Frankfurt / Geesthacht, 28. August 2008. „Schlampig und mit heißer Nadel gestrickt“, lautet das Fazit, das die in VALID e.V. zusammengeschlossenen freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten über den gestern vom Bundeskabinett abgesegneten Entwurf zum Gendiagnostik-Gesetz ziehen. Nur vier Wochen nach der Experten-Anhörung, zu der das Bundesministerium für Gesundheit unter anderem auch Vertreter von VALID nach Bonn eingeladen hatte, hat das Ministerium überraschend den Entwurf vorgelegt. Aber dringend erforderliche Änderungen, die Experten aus den verschiedensten Verbänden angeraten hatten, hat das Ministerium schlicht ignoriert.
„Offensichtlich hat sich die Große Koalition das Gendiagnostik-Gesetz ausgesucht, um noch in dieser Legislaturperiode ein großes Gesetzesvorhaben umzusetzen und damit die weithin bestrittene Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Bei dieser ‚Hopplahopp’-Aktion sind Sorgfalt und Sachverstand leider auf der Strecke geblieben“, so Vorstandsmitglied Dr. Kirsten Thelen. Ein Beispiel für diese Einschätzung: So wäre bei Blutspendern künftig eine humangenetische Beratung mit Aufklärung, schriftlichem Einverständnis und Bedenkzeit erforderlich, nur um die Blutgruppe zu bestimmen. Das gleiche Verfahren wäre für die Erstellung eines Blutbildes im Vorfeld einer Operation notwendig. „Ein Prozedere, das völlig praxisfern ist“, kommentiert Dr. Thelen.
Dass nun auch Abstammungsuntersuchungen im Gendiagnostik-Gesetz geregelt werden sollen, stößt nicht nur bei VALID e.V. auf Unverständnis. Wie schon in der dem Gesundheitsministerium vorliegenden Stellungnahme dargestellt und von anderen Verbänden festgestellt, reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen (Datenschutzgesetz, §1598a BGB) aus, da es sich bei Abstammungsuntersuchungen eben nicht um genetische Diagnostik handelt und gesundheitsrelevante Fragestellungen keine Rolle spielen. Zudem laufen die geplanten Regelungen zu Aufklärung und Beratung ins Leere: Bei Abstammungsuntersuchungen handelt es sich nicht um Fragen zur Gesundheit, sondern eher um Fragen nach den juristischen Konsequenzen. Diese Fragen können, wollen und sollen Sachverständige für Abstammungsuntersuchungen gar nicht beantworten; dies ist und bleibt allein Sache der Juristen. Doch dazu schweigt sich der Gesetzgeber aus.
Heimliche Vaterschaftstests würden zukünftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Väter, Mütter oder Kinder, die solche in Auftrag geben, werden mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bedroht, sollen aber in der Regel verschont werden. Was wie ein Entgegenkommen wirkt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Verschleierungstaktik: Den Laboren, die die Tests durchführen, droht nämlich ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro - so werden sie zum Sündenbock gemacht. Auch wird das im Frühjahr in Kraft getretene Gesetz zur vereinfachten Feststellung der Vaterschaft ad absurdum geführt, weil die Hürden, einen privaten Vaterschaftstest durchführen zu lassen, wieder sehr hoch gelegt werden.
Quelle: Pressemeldung VALID e.V.
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