Schenkungsteuer bei Schenkung und Rückschenkung
Die Klägerin und ihr Ehemann schenkten ihrer Tochter ihre Grundstücke. Nach dem Tod des Ehemanns schenkte die Tochter die Grundstücke der Mutter unter der Bedingung zurück, dass sie und ihre Schwestern als Erben eingesetzt werden.
Das Finanzamt setzte auf Grund der Schenkung von der Tochter an die Mutter Schenkungsteuer von 81.884 EURO fest. Das Finanzgericht (Az: 4 K 3936/07 Erb) hat sich außerstande gesehen, der Klägerin zu helfen, hat allerdings die Revision zugelassen.
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf
Startseite - Veröffentlicht am: 4. September 2008 um 10:15 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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