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Schäubles Großer Online-Angriff

Zu den bekanntgewordenen Antwortschreiben des Bundesinnenministeriums an Bundesjustizministerin und SPD-Fraktion zur Online-Durchsuchung erklärt Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit:

Das Bundesinnenministerium hat jüngst auf die Bedenken der SPD-Fraktion und des Bundesjustizministeriums zur Online-Durchsuchung geantwortet. Wer gehofft hatte, dass Bundesinnenminister Schäuble beim staatlichen Hacken irgendeine Zurückhaltung an den Tag legt, der wird von diesen Antworten enttäuscht:

Nicht mehr nur der Computer auf dem Schreibtisch soll Ziel des Bundestrojaners werden, es werden nun auch Handhelds, Blackberries, Handys und Faxgeräte erfasst. Mit dieser uferlosen Definition könnte man auch einen elektronischen Kühlschrank durchsuchen. Kaum ein Gerät bleibt Schäubles Datengier entzogen.

Mit der “Online-Durchsicht” will das BKA Zugang zu allem, was auf einem Gerät gespeichert ist, bekommen. Mit der “Online-Überwachung” wird dann der Große Lauschangriff online verwirklicht. Die enorme Tiefe dieser Eingriffe in die Grundrechte lässt Dr. Schäuble mit einem Achselzucken und juristischen Textbausteinen beantworten.

Ungeklärt bleibt, warum es diese neue Attacke auf die Privatsphäre braucht. Auf über vierzig Seiten Stellungnahmen findet sich kein Wort darüber, warum so ein dringender Bedarf nach diesen neuen Instrumenten besteht. Und die Frage, ob damit beweisfeste Daten erhoben werden können, kann das Bundesinnenministerium auch nicht befriedigend beantworten.

Die Antworten zeigen einmal mehr: Schäuble verfährt nach der Methode “Viel hilft viel” und will alles umsetzen, was technisch geht. Grundrechtsschutz ist für ihn ein Nachgedanke und bei Bedarf ändert er eben die Verfassung. Mit diesen Plänen und diesem Denken darf Schäuble sich nicht durchsetzen.

Quelle:Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Mittwoch, 29. August 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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