Säumnisgebühren der Hochschulen sind rechtswidrig
Verwaltungsgericht VG Gera, Urteil vom 08.05.2007, Az. 2 K 1287/06 Ge
Erhobene Säumnisgebühren, welche z.B. von der Friedrich-Schiller-Universität erhobenen worden sind, sind als rechtswidrig zu bezeichnet. Dies urteilte das Verwaltungsgericht in Gera.
Die Hochschule verlangt von jedem Studenten, der sich verspätet zurückmeldet, Gebühren von 25 Euro, Auch die Drohung, bei Nichtzahlung zu exmatrikulieren, erwies sich als nicht haltbar und wurde ebenfalls als rechtswidrig zurückgewiesen. Betroffene sollten daher nun die Gebühren zurückfordern.
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