Sachverständige zeigen der Bundesregierung die Gelbe Karte
Zur Anhörung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales erklärt Markus Kurth, sozial- und behindertenpolitischer Sprecher:
Die Botschaft der Sachverständigen ist eindeutig: Das Übereinkommen stellt für Menschen mit Behinderungen einen Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe dar. Auch die Bundesrepublik Deutschland steht etwa in den Bereichen der Rechts- und Handlungsfähigkeit behinderter Menschen, der Selbstbestimmten Teilhabe sowie dem Recht auf “Inklusive Bildung”, das heißt, der gemeinsamen Beschulung mit nichtbehinderten Kindern, vor großen Herausforderungen.
Das Vorgehen der Bundesregierung im Zuge der Ratifizierung wurde einhellig von den Sachverständigen kritisiert. So wurden schon im Vorfeld gravierende Fehler bei der Übersetzung der Konvention ins Deutsche gemacht. Begriffe wie “Accessibility” wurden mit “Zugänglichkeit” anstatt mit “Barrierefreiheit” übersetzt, “living independently” mit “unabhängige Lebensführung” statt mit “Selbstbestimmt Leben”. Kritisiert wurde zudem der Kabinettsbeschluss vom 1. Oktober 2008, wonach die Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Bedarf durch die UN-Konvention sehe.
Nach unserer Ansicht ist die Bundesregierung nun aufgefordert, die zwischen den einzelnen Staaten abgestimmte deutsche Übersetzung zu überarbeiten und die zentralen Übersetzungsfehler zu beheben. Außerdem muss sie einen nationalen Aktionsplan entwickeln, der den Handlungsbedarf, der durch die Konvention entsteht, offen legt sowie einen Fahrplan zur Umsetzung präsentiert.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 26. November 2008 um 8:01 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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