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S2 B 129/08 - Taschengeld bei Klassenfahrten

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDie 1992 geborene Antragsstellerin ist Schülerin der 10. Jahrgangstufe der Pestalozzi-Schule in Bremen, die vom 07. bis 13.04.2008 eine Klassenfahrt nach Berlin unternehmen will. Dafür hat die Schulleitung Kosten in Höhe von 292,20 Euro genehmigt, von denen 50,00 Euro als sonstige Kosten ausgewiesen sind, die nach Auskunft der Klassenlehrerin für Besuche von Museen, eines Schülertheaters, eines Sealife - Aquariums, einer speziellen Schülerdisko sowie für die Besteigung des Fernsehturms, einer geführten Stadtrallye und für eine BVG - Wochenkarte anfallen.

Die Antragstellerin bezieht Leistungen nach dem SGB II.

Die Antragsgegnerin bewilligte die Kosten der Klassenfahrt mit Ausnahme des für sonstige Kosten vorgesehenen Betrages in Höhe von 50,00 Euro.

Und das war der Fehler der Behörde, denn das OVG Bremen - S2 B 129/08 (VG: S8 V 567/08) - wies die Beschwerde ab und folgte der Vorinstanz, wonach mehrfach festgestellt worden ist, dass die tatsächlichen Kosten solcher Fahrten übernommen werden sollen, um eine Teilnahme zu gewährleisten und der Bedeutung von Schulfahrten als Bestandteil der Erziehung durch die Schulen Rechnung zu tragen.

Insofern sollen hilfebedürftige Familien mit Kindern also nicht darauf verwiesen werden, die erforderlichen Mittel aus den Regelsätzen anzusparen. Im Unterschied zu einer eintägigen Klassenfahrt (dazu Sächsisches LSG, U.v. 20.07.2006, L 3 AS 57/06, juris) wären dazu auch erhebliche und langfristige Bemühungen zu Lasten anderer Bedarfe erforderlich.

Für die von der Antragsgegnerin ausgesprochene Ablehnung einzelner Kostenpositionen ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich. Der Senat folgt insofern der Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg, nach der die Sozialverwaltung keine Handhabe hat, um die Kosten einer genehmigten Klassenfahrt zu begrenzen. Und somit ist auch das gewisse “Taschengeld” im Rahmen von schulischen Klassenfahrten in nachgewiesener Höhe zu übernehmen.

Mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Beier & Beier

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Donnerstag, 15. Mai 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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