Rückzahlungsanspruch gegen die Arbeitslosenversicherung verjährt
Wer zu Unrecht Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, kann diese nur innerhalb von vier Jahren zurückfordern. Danach verjährt der Anspruch auf Erstattung.
Das entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. AZ L 9 AL 74/04
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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