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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Rückführungsrichtlinie: Inhaftierung ist Eingriff in Persönlichkeitsrechte

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach appellierte am Dienstag in Berlin an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments der Rückführungsrichtlinie nicht zuzustimmen, da sie aus Sicht des DGB ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt.

Die so genannte Rückführungsrichtlinie wurde bereits 2005 von der EU-Kommission vorgelegt und von den Innenministern der Mitgliedstaaten diskutiert. Unter anderem auf Initiative Deutschlands wurde der Vorschlag weiter verschärft. Die Richtlinie beinhaltet Regelungen zur freiwilligen Ausreise sowie zur Inhaftierung von Personen, die sich unerlaubt in der EU aufhalten und abgeschoben werden sollen; daneben enthält sie die Anordnung eines Wiedereinreise-Verbots.

Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass Personen, deren Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, bis zu sechs und in besonderen Fällen sogar bis zu achtzehn Monaten in Haft genommen werden können. Das Europäische Parlament wird über die Vorschläge abschließend am Dienstag beraten und am Mittwoch abstimmen.

“Eine Inhaftierung, egal ob zur Vorbereitung einer Abschiebung oder als Sicherungshaft, ist immer ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“, sagte Buntenbach und kritisierte insbesondere, dass auch Minderjährige in Haft genommen werden können: „Das widerspricht dem Schutz des Kindeswohls.”

“Die Menschen haben nichts verbrochen, außer dass sie sich auf der Flucht vor Drangsal in ihren Herkunftsländern in der EU aufhalten“, so Buntenbach. “Eine Inhaftierung – zumal für derart lange Zeiträume – lehnt der DGB ab.” Es könne auch nicht angehen, dass sie von Verwaltungsbehörden angeordnet werden dürfe: “Es sollten wenigstens Richter über eine Inhaftierung entscheiden müssen.”

Zudem sei das geplante Wiedereinreiseverbot von bis zu fünf Jahren nicht akzeptabel. „Gerade bei politisch Verfolgten oder Bürgerkriegsflüchtlingen, deren Antrag auch wegen der so genannten Drittstaatenregelung als unbegründet abgelehnt wurde, führt das zu besonderen Härten“, unterstrich Buntenbach.

Diese Richtlinie sei nicht das Werk irgendwelcher EU-Gremien, sondern gehe auf die Initiative der Länder zurück, zu denen auch Deutschland gehöre. “Innenminister Schäuble entpuppt sich damit einmal mehr als Scharfmacher, zumal die geplante Richtlinie noch über derzeit in Deutschland geltendes Recht hinaus geht.”

Quelle: Pressemeldung DGB

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 20. Juni 2008 um 7:15 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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