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Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers als Vermögen im Sinne des SGB II

Der Anspruch des verarmten Schenkers auf Rückgewährung des Geschenks kann ein bereites Mittel der Selbsthilfe sein, das einen Anspruch des Schenkers auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausschließt und auf das zur Deckung des laufenden Bedarfs verwiesen werden kann (SG Stade).

Quelle: Gerichtsbescheid des SG Stade vom 5. April 2007 - S 18 AS 107/07 -

Startseite - Veröffentlicht am: 29. November 2007 um 11:04 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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