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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Riester-Sparen für die eigene Immobilie soll attraktiver werden

Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD wollen das Sparen für das mietfreie Wohnen im Alter attraktiver machen. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die steuerlich geförderte Altersvorsorge (”Riester-Rente”) vorgelegt (16/8869), den der Bundestag am Freitag in erster Lesung beraten wird. Die Koalition spricht von einem “Eigenheimrentenmodell”, das in die bisherige Systematik der Riester-Rente integriert werden soll. Die Regelungen der Riester-Altersvorsorge sollen künftig auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gelten. Dies bedeutet, dass mit den staatlichen Zulagen künftig auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt werden soll. Voraussetzung für die Förderung soll allerdings sein, dass die Wohnung selbst genutzt wird.

Wie bei anderen Riester-Anlageformen ist auch hier geplant, dass die Beiträge steuerfrei sind, die Leistungen aber in der Auszahlungsphase besteuert werden. Vorgesehen ist, das steuerlich geförderte Kapital in einem so genannten Wohnförderkonto zu erfassen. Der Riester-Sparer soll zu Beginn der Auszahlungsphase wählen können, ob er die Steuerschuld auf einen Schlag bezahlen will. Dann müssen nur 70 Prozent des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Er soll sich aber auch dafür entscheiden können, das geförderte Kapital “nachgelagert” über einen längeren Zeitraum zwischen 17 und 25 Jahren zu versteuern. Das hängt vom Beginn der Auszahlungsphase ab, der zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr gewählt werden kann, sodass die Auszahlungsphase mit dem vollendeten 85. Lebensjahr endet. Stirbt der Sparer vor Ablauf der Auszahlungsphase, muss der noch nicht versteuerte Restwert in der letzten Einkommenssteuererklärung des Erblassers versteuert werden.

Eine Ausnahmeregelung soll gelten, wenn vorgesehen ist, das Wohnförderkonto auf den überlebenden Ehegatten zu übertragen. Grundlage der nachgelagerten Besteuerung soll nur die tatsächlich in Anspruch genommene Förderung sein, nicht dagegen der Nutzungswert. Die Tilgung von Immobilienkrediten will die Koalition steuerlich mit Altersvorsorgebeiträgen gleichbehandeln. Die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge sollen in voller Höhe für die Tilgung des Darlehens eingesetzt werden. Hat jemand bereits ein Altersvorsorgevermögen mit staatlicher Förderung angespart, dann soll es möglich sein, einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände zu verwenden. Gleiches soll für den Kauf von Genossenschaftsanteilen gelten. Eine solche “Entnahmemöglichkeit” wollen die Fraktionen auch zum Beginn der Auszahlungsphase zulassen, um damit selbstgenutztes Wohneigentum zu entschulden. Der entnommene Betrag muss dann nach den Vorstellungen der Koalition nicht mehr unbedingt in den Vertrag zurückgezahlt werden.

Somit sollen Darlehensverträge für den Immobilienerwerb und den Kauf von Genossenschaftsanteilen künftig zu den begünstigten Riester-Anlageprodukten gehören. Dadurch können auch Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften geförderte Altervorsorgeprodukte anbieten. Wohnungsbauprämien sollen jedoch nur noch gezahlt werden, wenn das gesparte Kapital in Wohnimmobilien investiert wird. Bisher kann es nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren auch für andere Zwecke verwendet werden.

Quelle: Pressestelle Deutscher Bundestag

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 26. April 2008 um 10:49 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von besuchsonkel am Samstag, 26.4.2008.

Dann wird diese Regelung für den Staat ja positiv ausfallen. Bei selbstgenutzten Wohneigentum kann keine Gebäudeabschreibung geltend gemacht werden, die dann später bei Grundsicherung nach SGB VII den Bedarf erhöhen könnte. Nachtigall, ick hör dir trapsen.


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