Riester-Rente: Informationspflichten reichen aus
Berlin: (hib/CHE) Die staatlichen Zulagen für Riester-Sparer gehen nicht durch zu hohe Gebühren verloren, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10501) auf einen Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10280). Diese hatte sich in der Anfrage auf verschiedene Medienberichte gestützt, in denen die Verständlichkeit von Verträgen und Jahresmitteilungen angezweifelt wurde. Vor allem in den Jahresmitteilungen würden die wahren Kosten verschleiert, hieß es in einigen Berichten.
Selbstverständlich sei die Riester-Rente als eine private zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Kosten verbunden, so die Regierung. Solche Kosten entstünden aber auch bei ungeförderten Finanzprodukten dieser Art. Deshalb, so heißt es weiter, sei die Gegenüberstellung beziehungsweise Aufrechnung der Kosten dieser Produkte mit der staatlichen Förderung “eine rein theoretische Überlegung, die praktisch keinen Nutzen hat”.
Auffassungen, wonach die Zulagen nicht der Altersvorsorge zugute kommen würden und nur milliardenschwere Subventionen für Banken und Versicherungen seien, bezeichnet die Bundesregierung als “nicht nachvollziehbar” und als Diskreditierung der Riester-Rente.
Änderungsbedarf hinsichtlich der Informationspflichten der Anbieter von Riester-Verträgen sieht die Bundesregierung nicht. Sie verweist auf die gesetzlich definierten Mindeststandards, die Riester-Verträge erfüllen müssen. Dazu gehöre auch, bereits vor Abschluss des Vertrages, die Information über die Höhe und zeitliche Verteilung der in den Zahlungen kalkulierten Kosten zugunsten des Altersvorsorgevertrages und die Kosten für die Verwaltung des Kapitals, also für Gebühren. Darüber hinaus müssen die Verbraucher jährlich über die Verwendung der eingezahlten Beträge, das bisher gebildete Kapital und die Verwaltungskosten des gebildeten Kapitals und der erwirtschafteten Erträge informiert werden. Auf dieser Grundlage seien die Verbraucher in der Lage, die einzelnen Produkte zu vergleichen und die für sie passenden Angebote zu erkennen, stellt die Bundesregierung fest.
Quelle: Deutscher Bundestag
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