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Dienstag, der 22. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Richtertag fällt vernichtendes Urteil über Hartz IV Gesetzgebung

Mit ungewohnt scharfer und massiver Kritik an Hartz IV und einem vernichtenden Urteil über die Hartz IV Gesetzgebung hat sich die Sozialgerichtsbarkeit auf dem Deutschen Richtertag 2011 in Weimar zu Wort gemeldet.

Für die praktischen Probleme mit Hartz IV und den zunehmenden Arbeitsanfall machen die Sozialgerichtsbarkeiten vor allem das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 und das lange umkämpfte Reformgesetz vom 24.3.2011 verantwortlich. In einer von Prof. Dr. Peter Udsching veröffentlichten Stellungnahme weisen die Richter scharf darauf hin und fragen, „ob der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und XII“ den Anforderungen gerecht geworden ist, die das BVerfG mit seinem Urteil vom 9.2.2010 aufgestellt hat. Zweifel an den von der Bundesregierung zugrunde gelegten Zahlen sind bereits publiziert worden“. Hier monieren Sie insbesondere die Fehler bei der statistischen Erfassung der maßgebenden Daten und bei der Umsetzung der statistischen Methoden.

Auch die ständigen Änderungen werden massiv hinterfragt, da seit seiner Einführung das SGB II mehr als 50 Mal (!) geändert wurde und in den zwei zentralen Fragen der Organisation und Leistungen verfassungswidrig war, was wiederum mit umfangreichen erforderlichen Änderungen weiter und mit großer Hektik revidiert werden musste.

Auch kritisieren Sie die häufig erschreckende Qualität der Fallbearbeitung und hier vor allem das immer noch unzulänglich qualifizierte Personal und eine höchst unzureichende Aktenführung, die man teilweise nur als fragmentarisch bezeichnen kann. Durch das über lange Zeit praktizierte fehlerhafte Verwaltungshandeln hat sich laut den Richtern ein bei den Betroffenen signifikanter Vertrauensverlust eingestellt. Es wird daher von den Beziehern in Frage gestellt, ob die Behörde überhaupt richtig gerechnet hat. Ein elementares Grundvertrauen, was eine Voraussetzung für eine funktionierende Behörde ist, fehlt komplett.

[ … ]

Vollständiger Artikel unter: Die Linke

Kommentar Sozialticker

… es ist doch eine nicht mehr ernstzunehmende Doppelmoral und Volksverblödung, was derzeit in den Richteretagen vor sich geht. Da wird beim Deutschen Richtertag ´11 ein vernichtendes Urteil über die Hartz IV Gesetzgebung gesprochen und sobald diese wieder in ihren Amtsbuden sitzen, ereilt eine ungeahnte Demenz und Urteile zu Gunsten der menschenverachtenden Gesetze, welche verfassungsfeindlich in die Tonne gehören.

Zahlreiche Urteile belegen diese Doppelmoral und täglich kommen neue Beweise hinzu, wo Menschenrechte missachtet und mit “Leyens Keule” die Betroffenen geprügelt werden … daher liebe Richter … wandelt euer Gelaber doch mal über Artikel 100 GG. in handfeste Taten - oder hört auf über etwas zu jammern, was euch noch steuerfinanziert am Leben erhält. Fakt bleibt, dass ein wohl aus dem Jahre ´33 stammendes Gesetz nicht mehr in die heutige Zeit passt, auch wenn es noch weitere 250 Anpassungen geben wird.

BEENDET DIESES MARTYRIUM HARTZ IV !!!

Startseite - Veröffentlicht am: 11. August 2011 um 12:20 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von Loreley am Donnerstag, 11.8.2011.

Dem Kommentar vom Sozialticker kann ich mich nur anschließen!

Anstatt dass diese Gesetzgebung endlich KOMPLETT in die Tonne getreten wird, schraubt man einfach so lange rum, bis es *angeblich* wieder passt. Und keines dieser “Nachbesserungen” war dazu gedacht, die Lage der Opfer zu verbessern; im Gegenteil! (Man betrachte als Bsp. nur einmal dieses unsägliche “Bildungspaket”)

Nebenbei bewahrt man das Gesicht; es ist (m.E.) offensichtlich unmöglich zuzugeben, dass diese Gesetzgebung (m.E.) in sehr vielen Punkten Verfassungswidrig ist und trotzdem jahrelang knallhart durchgezogen wurde UND immer noch wird…

- Es ist ein Skandal und mehr als nur peinlich für Deutschland, wenn diese Gesetzgebung auch schon durch andere Länder (UN - Bericht) bemängelt wird (da Deutschland es sich nicht nehmen lässt, den Rüssel selbst in die Angelegenheiten anderer Länder zu stecken -> Menschenrechte etc).


2. ... Kommentar von Streetfigther am Donnerstag, 11.8.2011.

Es bleibt nichts anderes übrig,als solange zu klagen bis es passt.
schnakenhascher.square7.ch
Da vertrete ich die Meinung von Jakob Augstein zu 100%


3. ... Kommentar von Thomas Kallay am Donnerstag, 11.8.2011.

Moinsen Sozialticker und @all,

Ihr seht das viel zu verbissen aus der Warte derer, die zuviel schikaniert worden sind von den Bütteln in den Jobcentern.

Sicher, auch meine Familie und ich wurden schikaniert - aber wir haben auch gelernt, uns adäquat zu wehren.

Unter anderem auch dadurch, daß wir im Rahmen der Pflichten des Jobcenters aus §§ 13 und 15 SGB I (Aufklärung und Auskunft) und in Verbindung mit den §§ 33 und 35 SGB X (ausführliche, nachvollziehbare schriftliche Auskunft) von den Jobcenter-Mitarbeitern, die uns laden, unter eben dieser schriftlichem Nachweislegung wissen wollen, ob sie qualifiziert sind, mit uns über unsere sozialen, beruflichen und in Zusammenhang damit auch gesundheitlichen Probleme zu sprechen.

Denn wir hier im Eschweger Erwerbslosenverein ARCA Soziales Netzwerk e.V. und im Partnerverein OWEI e.V. in Witzenhausen, beide gegründet 1998, sagen seit Jahren, daß 99% der MitarbeiterInnen in Sozialbehörden, also Arbeitsämtern, Sozialämtern, ARGEn und nun Jobcentern, dafür eben nie qualifiziert waren und sind und somit nicht in der Lage sind, rechtskonforme und vor allem eben auch verfassungskonforme Handlungen gemäß geltendem Recht (wozu auch das Grundgesetz gehört…) in unserem sozial und rechtlich wohlverstandenen Interesse vorzunehmen.

Mithin also, daß alles, was die mach(t)en, einfach rechtswidrig (war und) ist, weil sie nicht qualifiziert waren und sind für das, was sie da tun in den Sozialbehörden - und das nicht nur hier im Werra-Meißner-Kreis in Sozialbehörden, also etwa Arbeitsämtern, Sozialämtern oder Jobcentern in Eschwege und Witzenhausen, sondern überall in Deutschland.

In Kassel am Sozialgericht gibt es da einen Richter Dr. M., der uns dieses Auskunftsbegehren im Rahmen eines Klageverfahrens, das wir genau deshalb betreiben, (natürlich) nicht zugestanden hat.

Nun kommt aber ein leibhaftiger vorsitzender Richter am Bundessozialgericht und lässt sich, in für einen Juristen und so hohen Richter extrem scharfer Form darüber aus, daß Betroffene Recht damit haben, wenn sie die Qualifikation der Jobcenter-Mitarbeiter hinterfragen, denn seiner Kenntnis nach sind diese Jobcenter-Mitarbeiter größtenteils nicht nur nicht qualifiziert, die beruflichen und sozialen Belange von Betroffenen mit denen zu besprechen, sondern die Jobcenter-Mitarbeiter sind noch nicht mal der Lage, eine ordentliche Aktenführung zu betreiben.

Hier muß ich jetzt doch ein klein wenig vor mich hin grinsen…

Dies deshalb, weil auch laut Bundessozialrichter Prof. Dr. P. Udsching letztlich das Ganze, was die da in den Jobcentern treiben, vor allem auch in Hinblick auf die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsenen und Kinder und damit in Verbindung mit Sanktionen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfasungsgerichtes Az.: BVerfG 1 BvL 1/09 u.a. vom 09.02. 2010 komplett verfassungswidrig ist.

So sehe ICH die Einlassung von RiBSG Prof. Dr. jur. P. Udsching, und deshalb ist in dem unsrigen Rechtstreit, wo es um die Frage der Qualifikation von Jobcenter-Sachbearbeitern geht, längst Berufung durch einen Anwalt eingereicht. Prof. Udschings Stellungnahme werden wir der Berufungschrift natürlich beilegen.

Was haben Hartzis nun von dem Ganzen?

Wer sich traut, und hoffentlich so schlau ist, nicht alleine zu Terminen in die Jobcenter (oder zu anderen Hartz-IV-betreibenden Einrichtungen) zu gehen, der/die könnte ja durchaus im Beisein der Beistände den Jobcenter-Mitarbeiter zunächst mündlich und dann auch schriftlich auffordern, seine Qualifikation nachzuweisen. Kann der Jobcenter-Mitarbeiter das nicht, wovon auszugehen ist, erklärt man ihn für nicht zuständig, weil nicht qualifiziert und fordert einen anderen Jobcenter-Mitarbeiter, den man dann ebenfalls nach seiner Qualifikation fragt.

Und so weiter, und so weiter.

Ihr werdet sicher gemerkt haben, daß ich vermeide, das Wort “Sachbearbeiter” zu benutzen. Denn nachdem nun aus dem Munde eines leibhaftigen Bundessozialrichters die Bestätigung kam, daß in den Jobcentern nicht nur keine qualifizierten Leute arbeiten, sondern diese noch nicht mal ordentliche Aktenführung betreiben können, kann ja von einer Sachbearbeitung im wohlverstandenen Wortsinn gar keine Rede mehr sein.

Der Begriff “Jobcenter-Mitarbeiter” oder abgekürzt JCM mag zutreffen, weil die Patten dort halt arbeiten (tun sie das denn…?) - aber Sachbearbeiter waren und sind sie mit Sicherheit nicht.

Ein Schmankerl noch zum Schluß: in den Jobcentern laufen auch Mitarbeiter herum, die sich als “Diplom-Verwaltungswirt der Bundesagentur für Arbeit” ausgeben und damit begründen wollen, sie seien qualifiziert.

Ist aber nicht so.

Denn die Berufsbezeichnung sagt es schon: Diplom-Verwaltungs-Wirt.

Also Verwaltungsleute - die ebenfalls keinerlei sozialfachliche oder sozialrechtliche Qualifikation haben, um mit LeistungsbezieherInnen über deren berufliche und soziale Belange zu sprechen, geschweige denn, im Sinne der LeistungsbezieherInnen etwas zu unternehmen, um deren Lage in deren wohlverstandenem Interesse zu verbessern.

Lasst Euch also nicht bange machen - die Jungs und Mädels in den Jobcentern müssen, wie wir alle auch, morjens aufm Klo die Knie krum machen. Und sie sind zudem nicht das, was sie zu sein behaupten, denn sie sind keine “Sachbearbeiter”, sondern nur Jobcenter-Mitarbeiter ohne jede sozialfachliche oder sozialrechtliche Qualifikation.

Schon im Januar 2011 berichtete das SWR-Magazin “report Mainz” darüber, daß in den ARGEn keinerlei Qualifikation der Mitarbeiter vorgesehen war - eine ARGE-Teamleiterin sagte damals frank und frei in die Kamera, daß man beim Staat meinte, das SGB II sei so simpel, daß da jeder mit zurecht käme, der jemals etwas Verwaltung gemacht habe.

Bundessozialrichter Prof. Dr. jur. Peter Udsching sieht das ganz anders.

Der kleine Thomas aus Eschwege auch… :)

Eschwege, den 11. August 2011,
Grüsse
Thomas Kallay


4. ... Kommentar von Thomas Kallay am Donnerstag, 11.8.2011.

Hier mal der Original-Aufsatz von RiBSG Prof. Dr. jur. P. Udsching:

Deutscher Sozialrechtsverband e.V. — Mitteilungsblatt Ausgabe 34/2011, Seite 3
Praktische Probleme mit Hartz-IV - Aufsatz von RiBSG Prof. Dr. jur Peter Uschding

Der Deutsche Richtertag 2011 in Weimar bot der Sozialgerichtsbarkeit ein Forum, die Gründe zu diskutieren, die für den erheblichen und immer noch zunehmenden Arbeitsanfall in Sachen „Hartz IV“ ursächlich sind und auf neue Herausforderungen hinzuweisen, die durch das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 und durch das lange umkämpfte Reformgesetz vom 24.3.2011 auf die Sozialgerichte zukommen. In einem Workshop, der von RiBSG Dr. Elke Roos moderiert wurde, führte Prof. Dr. Peter Udsching in die Thematik ein:

I. In den Medien werden vor allem vermeintliche Gesetzgebungsfehler für die Klagefl ut verantwortlich gemacht; die Gerichte müssten die Folgen schlechter Gesetzgebungsarbeit ausbaden. Bei näherer Analyse entpuppt sich die These vom „handwerklich schlechten Gesetz“ ganz überwiegend allerdings als Stammtischparole, die von den Medien in Ermangelung näherer Sachkenntnis gern aufgegriffen wird. Tatsächlich ist das SGB II vor allem in den Bereichen in der Verwaltungspraxis fehleranfällig, in denen es – wie etwa bei den Kosten der Unterkunft – durch starke Individualisierung des Bedarfs versucht, ein hohes Maß an Gerechtigkeit zu erzielen oder – wie bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des Hilfebedürftigen – ein tagesaktuelles Kombilohnmodell zu praktizieren, das allein wegen des hohen Änderungsbedarfs fehleranfällig ist.

Die Praxis wird sich in den kommenden Monaten massiv mit der Frage beschäftigen müssen, ob der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und XII“ den Anforderungen gerecht geworden ist, die das BVerfG mit seinem Urteil vom 9.2.2010 aufgestellt hat. Zweifel an den von der Bundesregierung zugrunde gelegten Zahlen sind bereits publiziert worden. Es geht insbesondere um Fehler bei der statistischen Erfassung der maßgebenden Daten und bei der Umsetzung statistischer Methoden. Grundlage der Vorwürfe ist die Forderung des BVerfG, die vom Gesetzgeber gewählte Methode zur Ermittlung des Bedarfs einkommensschwacher Teile der Bevölkerung müsse nicht nur geeignet sein, den Bedarf zu ermitteln, sondern der Gesetzgeber müsse die gewählte Ermittlungsmethode auch konsequent anwenden und umsetzen und dies auch transparent machen (Stichwort: Keine Schätzungen ins Blaue). Hier wird sich insbesondere die Frage stellen, inwieweit der Gesetzgeber an statistische Methodenlehren gebunden sein kann. Mit der Forderung nach Einhaltung statistischer Methodenvorgaben dürfte wohl eine Zielgenauigkeit derartiger Methoden unterstellt werden, die es tatsächlich nicht gibt.

II. Ein wesentlicher Grund für den übermäßigen Arbeitsanfall der Sozialgerichte liegt im gänzlich unzulänglichen Verwaltungsvollzug. Hierfür gibt es mit der fehlenden Regelungskontinuität eine vorgelagerte Ursache, die auch eine bestens organisierte und personell gut ausgestattete Verwaltungsorganisationen überfordern würde. Seit seiner Einführung ist das SGB II mehr als 50 Mal geändert worden. In zwei zentralen Fragen (Organisation und Leistungen) war es verfassungswidrig und musste, wiederum mit umfangreichen Änderungen verbunden, revidiert werden. Die erforderlichen Änderungen mussten mit großer Hektik umgesetzt werden. Die häufig erschreckende Qualität der Fallbearbeitung ist aber offensichtlich vor allem auf immer noch unzulänglich qualifiziertes Personal zurückzuführen. Ursächlich für die nach wie vor bestehenden großen Personalprobleme sind Umstände, die auch mit der bisherigen Konstruktion der zuständigen Behörden zusammenhängt und der sich hieraus für das Personal ergebenden Perspektivlosigkeit. Die Folge der daraus resultierenden Fehlerhaftigkeit der Bescheide ist eine hohe Erfolgsquote der Betroffenen im gerichtlichen Rechtsschutz. Sie liegt weit höher als in jedem anderen Bereich der öffentlichen Verwaltung – und auch ganz erheblich höher als in anderen Bereichen des Systems der sozialen Sicherung. Indiz für die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungshandelns im SGB II-Bereich ist die Tatsache, dass die BA Verwaltungsanweis-ungen herausgibt mit dem Titel „Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen“.

Die Sozialgerichte leiden vor allem unter einer höchst unzureichenden Aktenführung, die man teilweise nur als fragmentarisch bezeichnen kann. Auch aufgrund der Personalschwierigkeiten fällt die Amtsermittlung auf Verwaltungsebene teilweise komplett aus und wird in den meisten Fällen in das gerichtliche Verfahren verlagert. Folge ist, dass richterliche Arbeitszeit zu einem Großteil durch die Ermittlung des Sachverhalts gebunden wird, während für die häufig diffizilen Rechtsfragen keine Zeit mehr bleibt. Darüber hinaus fehlt es an einer funktionierenden überregionalen Koordination. Diese Aufgabe, die im Bereich der Sozialversicherung von den Verbänden der Leistungsträger oder von einem zentral zuständigen Träger bundesweit wahrgenommen wird, nimmt die BA bei der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur sehr eingeschränkt wahr. Im SGB II-Bereich ist nach wie vor eine unklare Weisungslage zu erkennen. Zur unzulänglichen Koordination zählt auch die Tatsache, dass auch nach über fünfjährigem Vollzug des SGB II noch immer ein Computerprogramm zur Sachbearbeitung (A2LL) verwendet wird, das gravierende Mängel aufweist und als Ergebnis unverständliche Bescheide produziert.

III. Durch das über lange Zeit praktizierte fehlerhafte Verwaltungshandeln hat sich bei den Betroffenen ein signifikanter Vertrauensverlust eingestellt. Es gibt kein Vertrauen mehr darin, dass die Behörde grundsätzlich schon richtig gerechnet hat. Dieses Grundvertrauen aber ist elementar für unsere staatliche Verwaltung. Inzwischen legt man lieber einmal mehr Widerspruch ein und lässt den Bescheid noch einmal (kostenfrei) durch ein unabhängiges Gericht überprüfen, dessen Richter sich zunehmend in der Rolle von („weisungsbefähigten“) Verwaltungsinspektoren wiederfinden, die die Widerspruchsbehörde ersetzen. Die Fehlerhaftigkeit der Bescheide produziert weitere Kosten durch die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren – angesichts der hohen Erfolgsquote kann den Rechtsschutzbegehren nur selten Erfolglosigkeit prognostiziert werden. Mit einer Entlastung der Sozialgerichte kann erst gerechnet werden, wenn in der einschlägigen Gesetzgebung ein wenig Ruhe und Kontinuität und in der Arbeit der Verwaltung ein Qualitätssprung eingetreten ist.


5. ... Kommentar von Thomas Kallay am Donnerstag, 11.8.2011.

Noch eine Anmerkung:

Udsching sagt: “Hier wird sich insbesondere die Frage stellen, inwieweit der Gesetzgeber an statistische Methodenlehren gebunden sein kann. Mit der Forderung nach Einhaltung statistischer Methodenvorgaben dürfte wohl eine Zielgenauigkeit derartiger Methoden unterstellt werden, die es tatsächlich nicht gibt.”

Ich lese das so, daß die Methodik der EVS (Einkommens- und Verrauchstichprobe) sich als der gravierende Fehler an der Bemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder heraustellen wird, weil da zuviel mit nicht realen Statistiken und viel zu wenig mit einem echten sogenannten Warenkorb gearbeitet wird.

Vor 1998 wurde für den Sozialhilfebedarf gemäß dem damaligen BSHG (Bundessozialhilfegesetz) der sogenannte “Statistische Warenkorb” anstelle der EVS angewandt, bei dem Mitarbeiter der Landesstatistikämter die Bedarfe von Sozialleistungsbeziehern anhand halbwegs realer Zahlen (z.B. realen Lebensmittelpreisen, real Energiekosten usw.) ermittelten.

Der Statistische Warenkorb gab jedoch sehr wenig Spielraum für politisch gewünschte Realitsverzerrungen beim Bedarf, weshalb dann die EVS eingeführt wurden.

Das ist jetzt nur mal so grob dahingekleckert, genauer steht das in den diversen Foren und sonst im Internet - Google is your friend.


6. ... Kommentar von Brigitte Vallenthin am Donnerstag, 11.8.2011.

Sorry!

Was soll das Gerede von den angeblichen “Fehlern” der “Mitarbeiter” oder wie auch immer diese nicht Staats- sondern Unterdrückungs-Diener sich nennen mögen.

Das sind Nebelkerzen auf einem Nebenkriegsschauplatz - zur Ablenkung!
Die Strategen wissen: Wer sich da tummelt und die Zeit klauen lässt, kann beim “Kern” der Sache keinen “Schaden” anrichten.

Nicht drum herum reden: Hartz IV war und ist so und nicht anders gewollt!
Hartz IV ist ein ausgefeiltes Instrument zur Unterdrückung: hartz4-plattform.de (pdf)

Und wer noch mehr zum Thema lesen, hören und sehen möchte: hartz4-plattform.de

Wie sagte kürzlich eine demonstrierende Studentin in Spanien?
“Wir sind nicht gegen das System -
Das System ist gegen uns”

In diesem Sinne:
Lasst Euch nicht am Nasenring durch die Manege führ’n!
Haltet es mit Stephane Hessel:
“Empört Euch!”

Brigitte Vallenthin
hartz4-plattform.de


7. ... Kommentar von diogenes am Donnerstag, 11.8.2011.

am ende kommt doch wieder das raus was die politik für richtig hält.
meinungen und äußerungen zur rechtwidrigkeit von hartz4 hat es mehr als genug gegeben - aber hat sich dadurch etwas verändert.
diese leute wissen doch ganz genau wer sie bezahlt und lassen nur das verlauten was andere hören wollen.
also gebt nicht viel auf das gesprochene wort denn meistens und insbesondere auf die thematik hartz4 hat es schon mehr als genug versprecher gegeben.


8. ... Kommentar von Thomas Kallay am Donnerstag, 11.8.2011.

Werte Frau Vallenthin,

jede/r, einschließlich mir, stimmt Ihnen zu, daß Hartz-IV ein Verbrechen und seine Umsetzer Täter und die Hartz-IV-BezieherInnen deren Opfer sind (insofern sie sich zum Opfer machen lassen…)

Nur: was hat Ihr Kommentar (Nr. 6) mit der Sache zu tun, um die es in diesem Thread geht?

Hier geht es darum, daß der Vorsitzende Richter des “Hartz-IV-Senates” am Bundessozialgericht (7. Senat), der sich bisher mit Kritik am System stets zurück gehalten hat, nun endlich den Mund aufmacht und sagt, was er in fast sieben Jahren Hartz-IV erlebt hat, und wo es hakt.

Das, was Prof. Dr. Udsching sagt, ist Wasser auf die Mühlen aller, die nicht nur das Hartz-IV-System als solches, sondern auch dessen Umsetzung und Umsetzer seit vielen Jahren als Schwindel und Schwindler anprangern und dagegen gerichtlich vorgehen.

Denn: Das Hartz-IV-System bekämpft man nicht mit leerem Lamento oder Getrommel einiger weniger auf einigen wenigen Straßen, sondern mit Fakten und Sachkunde vor Gericht.

Davon aber ist in Ihrem Kommentar gar nichts zu lesen - wollten Sie also bloß erneut auf Ihre Plattform hinweisen?

Deshalb die Bitte an Sie, Frau Vallenthin: bleiben Sie beim Thema oder melden Sie sich bitte zu anderen Themen, wenn Sie hier nichts Konkretes beitragen können und/oder wollen.

Danke!
Thomas Kallay


9. ... Kommentar von nop am Freitag, 12.8.2011.

Vor Gericht bekämpft man das System sicher nicht. Die Gerichte sind Teil des Systems. Das sollten wir doch inzwischen gelernt haben.

Ein paar schwarze Schafe, die sich kritisch äußern, gibt es immer, aber deren Wort wird kein Gehör finden.


10. ... Kommentar von Korbacherjunge am Freitag, 12.8.2011.

JA Thomas das worauf du hinweist ist gut.

Vileicht hat Prof. Dr. jur. P. Udsching ja mit seiner Ausage uns Hartzern klar machen wollen das Grundsetzlich die Berechnung
des Regelsatzes ab 1.1.2011 nicht nachvollziebar ist und deshalb
noch mal alles genaustens Überprüft werden muss durch das BSG bzw. noch mal durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.


11. ... Kommentar von Thomas Kallay am Freitag, 12.8.2011.

Moinsen,

zunächstmal sei auch Dir, Korbacherjunge, dafür gedankt, daß Du hinter die Kulissen blickst.

Ich sehe das Ganze aus folgendem Blickwinkel: was der Bauer nicht kennt, das frisst er nicht. Mag der Spruch arrogant sein, will er doch eines deutlich machen:

Viele Menschen, egal welcher Bildung, haben Probleme, ihnen und ihrem Denken und ihrem Alltag völlig entgegenstehende Sachverhalte zu begreifen und nachzuvollziehen. Da kann man ihnen etwas für sie völlig Artfremdes 10mal ausführlichst erklären, sie glauben es trotzdem nicht, weil sie es, weil es so dermaßen fremd für sie ist, einfach nicht in den Kopf kriegen.

So geht es vielen in Deutschland mit Hartz-IV.

Auch Juristen.

Ich glaube mittlerweile, daß ein sehr großer Teil derjenigen Sozialrechtler und Sozialrichter, die NICHT für das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) arbeiten, zwar langsam, weil eben völlig ausserhalb ihrer persönlichen Lebensphäre, dafür aber nach und nach umso nachhaltiger begriffen haben und noch begreifen, was für gigantischer Schwindel und Rechts- sowie Verfassungsbruch Hartz-IV selbst, aber auch dessen Umsetzung durch Staat und Jobcenter eigentlich ist. Das gilt auch und gerade für die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder.

Das sage ich, obwohl RiBSG Prof. Dr. jur. Udsching das SGB II an sich gutheisst, womit er ja auch nicht unrecht hat, denn es muß nunmal ein Gesetz da sein, daß die Versorgung von Langzeiterwerbslosen regelt.

Und gerade weil er das so sieht, liegt darin auch meine Hoffnung - denn auch wenn sie, wie alle anderen, die von Hartz-IV selbst nicht betroffenen sind, lange brauchen, um zu begreifen, sind es doch gerade die Sozialrichter, die sich gar nicht gerne mißbrauchen lassen für staatliche Willkür und staatlichen Verfassungsbruch.

Und ich habe auch gute Gründe, zu sagen, daß man beim Bundesverfassungsgericht mittlerweile weit, weit mehr als nur stinkig ist auf die Bundesregierung und die Tatsache, daß sie das Urteil vom 09. Februar 2010 einfach ignoriert und weiter vor sich hin mauschelt.

Denn so brunzdämlich, wie Merkel und Co. Recht, Gesetz und Verfassung mit Füssen treten, hat sich bisher noch keine Regierung dabei angestellt, und das wird für Angie, Uschi und Konsorten noch Folgen haben.

Deshalb Leute: cool bleiben, und abwarten.

Auch, wenns schwer fällt.

Das sagt Euch einer, der selber auch Hartzi ist mit Familie.

Thomas Kallay


12. ... Kommentar von Brigitte Vallenthin am Samstag, 13.8.2011.

… das SGB II an sich gutheisst, womit er ja auch nicht unrecht hat …
Widerspruch, Thomas Kallay!

Es braucht nur drei Buchstaben:

BGE
Bedingungsloses Grundeinkommen!

Dann ist kein “Gutheissen” mehr nötig für das Hartz IV-Gesetz. Dann können die Diskriminierung, die Schikane-Paragrafen, und gleich alle Verwaltungsmonster im Dienste des BMAS in die Tonne.

Oder glauben Sie ernsthaft, es ist eine für den gesellschaftlichen Frieden nötige Maßnahme, einen großen Teil der Menschen in unserem Gemeinwesen auszugrenzen, Mangel-Camp-Erfahrungen machen zu lassen und in ihrem Leben nichts anderes mehr tun zu können, als sich dagegen ununterbochen in Ämtern und Gerichten zur Wehr zu setzen?

Ich bin sicher, die menschliche Kreativität in ihrer individuellen Vielfalt ist für etwas Besseres geschaffen als für derartige lebenszerstörende Qualen.

Nochmals:
Nicht ein mehr oder vielleicht etwas weniger schlechtes Qualgesetz wird uns und der ganzen Gesellschaft weiter helfen.
Einzig ein auskömmliches BGE ist der Schlüssel zum gesellschaftlichen Frieden und zur Ausschöpfung der durch Hartz IV unterdrückten vielfältigen, unterschiedlichen Talente und Leistungsmöglichkeiten Aller.

Brigitte Vallenthin
hartz4-plattform.de


13. ... Kommentar von Thomas Kallay am Samstag, 13.8.2011.

Hallo Frau Vallenthin,

das Thema BGE ist durch, denn weitaus eher erreichen wir eine korrekte Regelsatzbemessung für Hartz-IV und damit höhere Regelsätze, als ein BGE, weil letzteres sich politisch nicht durchsetzen kann.

Gerecht bemessene und damit dann auch höhere H4-Regelsätze kann man nämlich dem Wahlbürger durchaus vermitteln, aber niemals ein BGE, wo jeder, der kein Bock zu arbeiten hat, einfach so ne ruhige Kugel schieben könnte - das machen die Wähler nicht mit.

Was die ganze Schikane-Sache betreffend SGB-II angeht, haben Sie völlig recht, aber auch hier muß man/frau sich eben hartnäckig wehren, um etwas zu erreichen.

Solange immer noch zuviele Hartzias sich ducken und kuschen, anstelle aufzubegehren und sich zu wehren, solange wird es Schikanen geben. So einfach ist das.

Thomas Kallay


14. ... Kommentar von Frigga AKKU MENSCH am Sonntag, 14.8.2011.

wer für die Abschaffung des Hartz-IV-Unrechtes ist, der möge den

grundrechte-brandbrief.de

unterschreiben, weiterleiten und sich und anderen damit Mut machen!


15. ... Kommentar von Lutz am Montag, 15.8.2011.

Die Kritik einiger weniger Richter würde ich nicht über bewerten. Bedenken wir die Tragweite des Urteils vom 09.02.1010 und die ungestrafte politische Ignoranz seit der Rechtskräftigkeit dieses Urteils, dann stellt sich auch die Frage, nach den Ursachen dieser Grundrechtsmissachtung.
Hier liegt der Hauptfehler häufig in der Uneinigkeit und in der Ungeschlossenheit des Handelns Betroffener. Überwiegend engagieren sich die Betroffenen mit den systembedingten Widrigkeiten, zuletzt dem Irrglauben unterliegend, mit diesem Engagement den nachhaltigsten Widrigkeiten zu entgehen, dem Sanktionsgebaren, einer entwürdigenden Zwangsmaßnahme, der Beschäftigung mit der Beibringung von unnützen Formularen usw.

Betrachte ich mir die politische Bindung einiger einflussreicher Richter, teile ich eine gewisse unterschwellige Hoffnung des Thomas Kallay leider nicht. Wir brauchen nur das Statement des Deutschen Richterbundes zur Kenntnis nehmen, erst jüngst vor der öffentlichen Anhörung zur Sanktionspolitik zu vernehmen. Hier äußerte sich der Richterbund pro Sanktion und bestärkt damit zuletzt auch das vormundschaftliche Gebaren des BMAS.
Betrachte ich die politische Entwicklung seit der letzten Bundestagswahl und erinnere ich hier an den weit verbreiteten Aufruf der Brigitte Vallenthin an Betroffene, die Wahl mit Nichtwahl zu ignorieren, dann brauchen wir uns auch nicht zu wundern, dass selbst die politische Opposition gegen die Grundgesetzwidrigkeiten keine ausreichende Kraft entwickeln kann.
Ich wünsche mir ein aufeinander Zugehen der Betroffenen und kein Abwarten. Ich wünsche mir ein deutliches Signal der gemeinsamen und geschlossenen Solidarität, ich wünsche mir ein viel mehr an politischer Einflussnahme der Betroffenen, als Beispiel nenne auch ich den „Brandbrief eines entschiedenen Bürger“.
Nur wenn es gelingt, aus der breiten Masse der Betroffenen eine gemeinsame Kraft zu bündeln, können wir das Schwingen der sozialen Abrissbirne im Land aufhalten!


16. ... Kommentar von Thomas Kallay am Montag, 15.8.2011.

@Lutz, @all,

der Satz ist gut:

“Nur wenn es gelingt, aus der breiten Masse der Betroffenen eine gemeinsame Kraft zu bündeln, können wir das Schwingen der sozialen Abrissbirne im Land aufhalten!”

Wie lange schon, wie viele lange Jahre schon versucht man erfolglos, möglichst viele Erwerbslose zunächst auch nur zur persönlichen Gegenwehr gegen das Hartz-IV-Unrecht zu bringen?

Wer sich selbst gegen den Mist nicht, ggf. mit Hilfe anderer, zu wehren weiß, der wird auch keiner “gemeinsamen Kraft” beitreten.

Man sollte daher aufhören, davon zu träumen, daß Erwerbslose sich in der Masse organisieren und sich mit vielen gezielt wehren.

Zu dieser Realität gehört auch, zu akzeptieren, daß “weit verbreitete Aufrufe” von wem auch immer, einschließlich mir selbst, lediglich das Internet betreffen, nicht die reale Welt.

Im Internet sind im Verhältnis gesehen dermaßen wenige Hartz-IV-BezieherInnen aktiv, daß bei real über 10 Millionen Hartzis in Deutschland hier vielleicht 0,1% solche Aufrufe erreichen, von denen allenfalls 10% Kenntnis nehmen und danach handeln.

Ich hätte hierzu gerne etwas Positiveres geschrieben, aber dem ist nicht.

Thomas Kallay


17. ... Kommentar von nikita am Mittwoch, 17.8.2011.

Interessante Diskussion zum esgebezwei und zwölf…..und wieder streiten sich zwei und jeder will “recht haben”. Es geht aber nicht um das “rechthaben”, das Thema ist wesentlich komplexer!!
Im SGB II ging/geht es doch nicht um hilfebedürftige LB`s, es geht um den Zugriff auf Eigentum und Vermögen dieser “Kunden” und damit um die Entmündigung und Enteignung auf Dauer! Dies ist ein Straftatbestand im StGB!! Und es ist nachweisbar, dies muss man aber den zuständigen Richtern/Tätern erklären…..und natürlich muss kein Täter sich selbst einer Tat bezichtigen, aber das ist das Grundproblem, nach meiner Meinung und auch eigener Erfahrung!!
Innerhalb des SGB-Rechtskreises gibt es keine unveräußerlichen Grundrechte der Betroffenen, der Niedriglohnsektor musste vom Gerd mit der Flasche Bier erschaffen werden. Es werden Arbeitsplatz-zur-Verfügungsteller mit € 500 oder 800 unterstützt….die Wettbewerbsfähigkeit musste zurück gewonnen werden. Dies ist gut für die Statistik, was das kostet ist hier nebensächlich, da ist die Kassenlage egal.

Hier aggieren Behörden/Mitarbeiter und Richter/INNen in einem Rechtsfreien Raum mit vogelfreien Rechtlosgestellten/Hilfebedürftigen Bürgern dieses Landes, mal schauen was geht, ohne Moral/Ethik oder sonstige Werte. Das ist meine Meinung!! Nordhessen scheint da eine führende Rolle einzunehmen, mein SG Marburg möchte meine Rechte auch nicht berücksichtigen, auch das LSG tut dies nicht……ich warte seit Jahren auf eine ordentliche, faire und auch rechtmäßige Behandlung. Ich warte auf die Achtung und den Respekt der mir als unbeschuldiger Bürger zusteht, auf die Anerkennung der Person, ich werde jede legale Art der Gegenwehr nutzen!!
Kein Mensch konnte im Jahr 2005 damit rechnen durch dieses “Gesetz” rechtlos gestellt zu werden, mittlerweile sind die Allermeisten wach geworden und Gegenwehr hat sich formiert, das ist gut!!!

Aber die Gegner sollte keiner unterschätzen!!

nikita


18. ... Kommentar von Joeti am Samstag, 27.8.2011.

Thomas Kalley, Du laberst gerade gehörig dumm herum, wenn Du das BGE derart ignorant in die Tonne kloppst, wie Du es hier tust:

“dem Wahlbürger … niemals ein BGE [vermittelbar], wo jeder, der kein Bock zu arbeiten hat, einfach so ne ruhige Kugel schieben könnte - das machen die Wähler nicht mit.”

Auch Du hast “einen Bockmist im Hirn”, wenn Du bspw. meinst, daß nur der essen und leben soll, der (meist für wenig Geld für andere, meist reiche Leute) arbeitet … und jemand, der ein bedingungsloses Grundeinkommen braucht, will oder hat, der arbeitet ja nicht. das ist auch DEINE hirnverbrannte Idee, wohl typisch für etliche “linke Leute”.

Im übrigen ist Dein Denken in dieser Sache widersprüchlich, denn gerade auf dem Gebiet “HartzIV” ist es seit vielen Jahren scheinbar politisch nicht durchsetzbar, HartzIV von den ganzen Widerlichkeiten zu befreien, geschweige denn einen vernünftigen Regelsatz zu bekommen!

Hör mit Deinen dummen Sprüchen in Sachen BGE auf und belese Dich stattdessen mal RICHTIG über das bedingungsloses Grundeinkommen. Deine obigen Kommentare zeigen nicht, daß Du das bislang getan hast. Sie zeigen eher einen unvernünftigen Gesichtspunkt.


19. ... Kommentar von frank haida am Montag, 29.8.2011.

FRAGE :
Sagt mal,
sollten wir harzler nicht bei Antragsstellung gleich Wiederspruch wegen der Höhe des Betrags einlegen, damit , wenn es später irgendwann durch Gericht bestätigt wird ,
eine Nachzahlung des fehlenden Betrages schon ab Wiederspruch gibt,
und nicht erst ab der Gesetzesänderung !!! ???????
mfG.
Frank Haida
Coburg
Bayern


20. ... Kommentar von alex am Montag, 29.8.2011.

“dem Wahlbürger … niemals ein BGE [vermittelbar], wo jeder, der kein Bock zu arbeiten hat, einfach so ne ruhige Kugel schieben könnte - das machen die Wähler nicht mit.”

Doch das machen die mit, weil das BGE eben auch an die Wähler ausgezahlt würde, diese somit auch einen direkten und spürbaren Nutzen vom BGE hätten (ich erinnere nur an die Abwrackprämie).

Ansonsten wird sich im SGB nichts zum Positiven ändern. Bisher ist es immer Schlimmer für die Betroffenen geworden. Der Einzelne kann sich in diesem System durchaus behaupten, für die Masse wird sich jedoch nie etwas ändern.


21. ... Kommentar von Ulli Wandersleb-Münst am Sonntag, 30.10.2011.

hallo,
zum Kommentar von nikita → Das ist es, was ich schon viele Male ähnlich geäußert habe, in allen nur denkbaren Zusammenhängen wie: „unser“ monetäres System, die Schulden-/Wirtschaftskrise, und eben auch Hartz–IV für »nicht-Hartzler« erläutert …
• Bundesrepublik: Kassen „leer“ und überschuldet
• Länderkassen „leer“ und überschuldet
• Bezirkskassen „leer“ und überschuldet
• Kreiskassen „leer“ und überschuldet
• Kommunalkassen bis auf Ausnahmen (?) „leer“ und überschuldet …
es bleiben also nur mehr – nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist – die Ersparnisse der unteren 90% der Bevölkerung um die Taschen der oberen 10% weiter zu füllen.

Im Übrigen finde ich den Streit, der auch mir wie „ich habe Recht – und du nicht“ klingt für
ganz und gar überflüssig. Neben dem >entweder/oder< gibt es doch auch ein »sowohl als auch«. Meiner Meinung nach kann ich sowohl den „Gesetzlicher Mindestlohn“ als auch „Hartz–IV muss weg/mind. die Sanktionen/…“ wie auch die Forderung nach einem BGE unterstützen. Ich will die latenten Widersprüche in diesem Mehrfach-Engagement und auch die damit verbundene höhere Belastung aushalten, und sehe das Ganze als einen Prozess mit mehreren Stufen zum Erfolg …

zu Frank Haida:
So wie das System derzeit gestrickt ist, MUSST Du geradezu JEDEM halbwegs amtlichen Bescheid (ist ein Rentenbescheid der BfA „amtlich“?) widersprechen und auf die Ablehnung des Widerspruchs hin womöglich klagen …


22. ... Kommentar von Dora am Mittwoch, 18.1.2012.

Nun habe ich mir die Kommentare hier durchgelesen und mich dabei gefragt:

Ist mangelnde oder ungenügende Qualifikation der Mitarbeiter in den Jobcentern wirklich das “große” Problem für meine Mitstreiter, mich und Erwerbslose, denen wir Beistand leisten?

Man mag ja von Rang und Stellung eines Richters wie Herrn Uschding beeindruckt sein, insbesondere vielleicht auch dann, wenn er hinsichtlich der Qualifikation oder Arbeitsweise der Mitarbeiter in Jobcentern ähnlicher oder gleicher Meinung ist wie man selbst. Aber das macht “Hartz IV” und Agenda 2010 nicht besser und es ist für mich keine These vom „handwerklich schlechten Gesetz“, sondern es ist ein Machwerk geschaffen mit dem Ziel, das Sozialstaatsprinzip völlig zu unterlaufen und das zudem unsere verfassungsgemäßen Grundrechte schon jetzt täglich beschneidet. Und wenn Herr Uschding das nicht erkennen kann und als “THESE” überwiegend dem Reich der Stammtischparolen zuordnen will, frage ich mich, wie ich seine Qualifikation bewerten soll.

Und was ändert daran ein - wie und in was auch immer - qualifizierter Mitarbeiter, der sich nach Geschäfts- und Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen und Richtlinien richten muss? Und dabei ist die Frage, ob er erkennen kann oder erkannt hat, dass diese Anweisungen nicht konform zum bestehenden (Unrechts-) Gesetz “Hartz IV” und dieses im Widerspruch zu im Grundgesetz verankerten Grundrechten und der laufenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts steht, für ihn vermutlich nachrangig, denn er hat einen Arbeitsplatz und ein Einkommen zu verlieren.

Es ist also das Spiel “Schwarzer Peter” und die Sozialgerichtsbarkeit wird sich auch weiterhin mit einer ständig wachsenden Klageflut befassen müssen - ganz unabhängig jeglicher Qualifikation.

“Hartz IV” muss weg!


23. ... Kommentar von Diskus am Mittwoch, 4.4.2012.

Also bei den ganzen Kommentaren wird mir irgendwo schlecht. Um es mal auf den Punkt zu bringen. Es können Richter labern was Sie wollen. Fakt ist, das jeen Tag gegen das Grundgesetz und das Urteil vom Verfassungsgericht verstoßen wird. Da frage ich mich wie ist sowas möglich ? Was können wir mit dem Grundgesetz anfangen ? Es ist angeblich strafbar gegen das GG zu verstoßen ich frag mich nur für wen ? Seit 7 Jahren nun sind 1000de Verfahren vor den Sozialgerichten. Wenn dieses Gesetz doch verfassungswidrig ist, wiso passiert dann nichts?
Zuserst hat man die hoffnung in das Verfassungsgericht und Thomas Kallay gelegt. Klasse was das Gericht entschieden hat. Wie sah aber die Umsetzung aus ? Und wer kann da was drann ändern ? Alle reden davon das diese Gesetz wieder vors Gericht soll. Ja und dann ? Bekommt die Regierung wieder ne Auflage an die sie sich nicht hält. Wer sollte Sie denn dazu zwingen sich daran zu halten? Ist ja jetzt auch keiner da der darauf achtet.
Diese Hartz4 Kagge wird sich nicht ändern, es sei denn die großen Parteien werden nicht mehr gewählt aber das wird nicht passieren. Der Arbeitende weis nichts von Hartz4, der Aufstocker heult rum weil er wenig mehr hat wie ein Hartzi und der Hartzi selbst fragt nach nem EEJ. So funktioniert das nie.

Es wird sich auch kein Widerstand der Masse erheben, da dem Hartz4ler ja von vornherein alle Möglichkeit genommen wird daran teilzunehmen.

Also m.M dazu es wird höchstens noch schlimmer werden GG wird ja gerade dahingehend verändert) aber bestimmt nicht besser. Alles nur Medienpropaganda, da ist mal einer der sagt die Wahrheit, aber nur um die Betroffenen zu beruhigen damit denen vorgegaukelt wird es tut sich was und halt mal noch still.

lg Diskus


24. ... Kommentar von Frank am Mittwoch, 4.4.2012.

“Gerecht bemessene und damit dann auch höhere H4-Regelsätze kann man nämlich dem Wahlbürger durchaus vermitteln, aber niemals ein BGE, wo jeder, der kein Bock zu arbeiten hat, einfach so ne ruhige Kugel schieben könnte - das machen die Wähler nicht mit.”

Ich kotze ja - als wären Menschen, die “keinen Bock auf Arbeit haben”, unser Problem! Vielmehr ist doch das Problem, dass die zahlreichen Zwangs- und Versklavungsmechanismen uns künstlich vorgaukeln, es gäbe “Massen von Unwilligen”. Und Sie, Herr Kallay, stoßen auch noch mit Inbrunst in dieses von Idioten geschmiedete Horn und fallen den Betroffenen damit kräftig in den Rücken. Pfui!


25. ... Kommentar von Sassy am Mittwoch, 4.4.2012.

Guten Tag,
die Frage wo ich mir stelle ist, warum die Sanktions §§ nach dem Urteil vom 09.02.2012 nicht längst gestrichen wurden.
Als Bürger verstand ich es so, dass nach Art.1 in Verbindung mit Art. 20 des Grundgesetzes die Hartz IV Leistungen den Leistungsberechtigten staatlich GARANTIERT werden und dass diese Leistungen das ABSOLUTE Existenzminimum betrachtet werden müssen!
Wie darf es dann sein, dass die Job-Center ständig Sanktionen verhängen, die gegen dieses Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts verstoßen! Warum sieht das Verfassungsricht weg? Warum wird von der obersten Judikative nich längst die Streichung aller Sanktions §§ strikt und ohne Umweg gefordert? Das Urteil ist gesprochen und die untergeordneten Gesetze wie z. B. das SG muss sich daran strikt halten.
Wenn ich in Deutschland nicht mehr an die Umsetzung des Grundgesetzes und höchstrichterliche Urteilssprüche glauben kann, dann muss ich zugeben, dass ich meinen Glauben an Gerechtigkeit und eine gültige Verfassung in diesem Land verlieren muss.
Soll ich meinen Kindern beibringen, dass sie mit Unrecht und leeren Versprechungen im Leben weiter kommen, als mit rechtschaffenem und verantwortungsbewusstem Verhalten? Mir kommt es zunehmend so vor, als hätte ich meine Kinder falsch erzogen.
Ich denke, dass dies hier vielen helfen wird und die Job-Center und einige Politiker zum Überkochen bringen wird … Lesen und weiterreichen lohnt sich!

Es wäre sehr schön und angebracht, wenn sich jemand vom Bundesverfassungsgericht dazu äußern würde. Wie soll ich meinen Kindern Recht und Ordnung lernen, wenn sie überall um sich herum und sogar von höchster Judikative nur Unrecht erfahren?

Stinksaure Grüße

Sassy


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