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Mittwoch, der 03. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Rentenanspruch für Berufsanfänger, kleiner Beitrag - große Sicherheit

Ein wichtiger Hinweis für alle jungen Leute, die jetzt ins Berufsleben starten: Bereits vom ersten Ausbildungstag an sind Berufsanfänger in der gesetzlichen Rentenversicherung umfangreich abgesichert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.

Was viele nicht wissen: Berufsanfänger sind besonders geschützt, wenn sie einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. In diesem Fall haben junge Versicherte von Anfang an - und zwar ohne zusätzliche Kosten oder Gesundheitsprüfungen - Anspruch auf das komplette Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung: Rehabilitation, Rente wegen Erwerbsminderung und im Todesfall auch Hinterbliebenenrente für die Angehörigen, sofern bereits eine eigene Familie gegründet wurde.

Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf Rente zwar erst, wenn eine bestimmte Anzahl von Beiträgen entrichtet wurde – für Berufsanfänger kann jedoch ein einziger Beitrag für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung genügen.

Wer Fragen hat, kann sich an die Fachleute der Deutschen Rentenversicherung Hessen in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 100048 012 oder einen Versichertenältesten wenden.

Informationen gibt es auch in den Publikationen „Berufsstarter und die Rente“ und „Berufsstarter und ihre Sozialversicherung“ im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.

Quelle: Presse Deutsche Rentenversicherung Hessen

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 12. August 2008 um 13:15 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von katharina79s am Donnerstag, 28.8.2008.

hallo,
kann mir Jemand sagen , was ist “die bestimmte Anzahl von entrichteten Beiträgen um ein Anspruch auf Rente zu haben?
sollen das 5 ununterbrochene Jahre sein, (oder insgesamt mindestens 5 Jahre)???
die frage stelle ich bezogen auf meine kurze geschichte ich bin 28, komme aus Polen (in 2005 erst nach Deutschland gekommen) von april 2005-bis ende dezember 2006 habe ich vollzeit gearbeitet dann von januar 2007-bis ende august 2007 war ich als arbeitslose gemeldet (leistungen von Arbeitsagentur habe ich allerdings erst ab april 2007 bezahlt bekommen (speere)) dann bin ich in eine Falle gefallen, und falschen Leuten geglaubt, so dass ich mich –nach falschen Arbeitsversprechungen-,wieder abgemeldet habe und so ganze september verloren habe: NACH 3 Wo. ohne Arbeit ( ohne Vertrag) bin ich zurück zu Arbeitsamt gekommen, und mich angemeldet habe.
seit 10.2007 bis jetz bin volzeit beschäftigt.
gruß
kati


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