Rentenanpassung zum 1. Juli
Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli um 1,1 Prozent. In vielen Fällen wird der reine Zahlbetrag der Rentenerhöhung jedoch geringer ausfallen. Denn zeitgleich erhöht sich der Beitrag zur Pflegeversicherung um ein Viertel Prozent auf 1,95 und 2,2 Prozent für Kinderlose. Auch der Krankenversicherungsbeitrag kann sich ändern – das hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Die meisten Rentner sind in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Ihre Beiträge müssen von der Rente einbehalten werden.
Ebenfalls erhöhen sich die Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten. Ab dem 1. Juli 2008 können Witwen und Witwer, die ihren Wohnsitz in den alten Bundesländern haben, 701,18 Euro monatlich netto hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen auf die Rente angerechnet wird; Waisen 467,46 Euro. Bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern beträgt der monatliche Freibetrag bei Witwen- und Witwerrenten 616,18 Euro und bei Waisenrenten 410,78 Euro. Der Freibetrag für Witwen- und Witwerrenten gilt auch für Erziehungsrenten. Er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind des Berechtigten um 148,74 Euro (130,70 Euro bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern).
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen informiert in den nächsten Tagen ihre Rentner individuell über die neuen Zahlbeträge. Die Mitteilung enthält auch erste Informationen zu dem für Januar 2009 geplanten einheitlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen.
Quelle: Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 25. Juni 2008 um 7:05 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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