Reicht eine einfache Mail im Umgang mit Behörden aus?
Ob eine einfache Mail als Widerspruch gegen eine ALG II Kürzung ausreicht, hat der Sozialticker bereits im Juli 2007 in einen Bereicht veröffentlicht, der das Ergebnis des Urteils vom LSG Hessen erörterte. Lesen Sie dazu:
Für einen Widerspruch reicht eine einfache E-Mail nicht aus
Es freut den Sozialticker, das nach mehr als 9 Monaten nun auch die anderen Medien sich dieser, doch so wichtigen Entscheidung angenommen haben und in dieser Woche ausführlich über die o.g. Entscheidung berichteten.
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 30. März 2008 um 16:22 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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