Regierung will mehr finanzielle Unterstützung für Auszubildende mit Kind
Berlin: (hib/MVF) Die Bundesregierung will eine bessere Unterstützung von Auszubildenden mit Kind garantieren sowie Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland fördern. Der Entwurf (16/5172) zur 22. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ziele darauf ab, die persönlichen Bildungschancen zu verbessern und gleichzeitig den Fachkräftenachwuchs zu sichern, heißt es. Künftig sollen junge Eltern einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag zusätzlich zum Bedarfssatz erhalten. Eine internationale Ausbildung werde favorisiert, indem nun auch komplett im europäischen Ausland absolvierte Ausbildungen gefördert würden. Auch Praktikanten, die außerhalb Europas tätig sind, könnten jetzt ohne zusätzliche Bescheinigung auf BAföG-Leistungen zurückgreifen, so der Gesetzesentwurf.
Nach dem Willen der Bundesregierung wird auch Auszubildenden mit Migrationshintergrund in Zukunft die finanzielle Unterstützung des BAföG uneingeschränkt zuteil, vorausgesetzt sie leben dauerhaft in Deutschland. Den Hinzuverdienst von Auszubildenden regelt der Entwurf ebenfalls. Dabei sind 400 Euro als monatliche Obergrenze für einen Nebenjob vorgesehen. Mit Änderungen bei der elternunabhängigen Förderung will die Bundesregierung einen Beitrag zur Gegenfinanzierung leisten. Sonderfälle für Besucher von Abendgymnasien und Kollegs würden auf den Kern des zweiten Bildungswegs konzentriert und nicht mehr an die Art der Ausbildungsstätte geknüpft. Weiterhin plant die Regierung, zahlreiche überflüssige Vorschriften im BAföG aufzuheben und damit in der Praxis Bürokratie abzubauen. Durch die Änderungen werden keine finanziellen Mehrbelastungen erwartet.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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