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Dienstag, der 22. Mai 2012 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Regierung verteidigt Sanktionen gegenüber Hartz-IV-Empfängern

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2010 wurden 828.300 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hartz-IV-Berechtigten ausgesprochen, im Jahresdurchschnitt waren 136.000 Menschen von mindestens einer Sanktion betroffen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6833) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/6519). Der häufigste Grund für Leistungskürzungen seien Meldeversäumnisse (61 Prozent), gefolgt von der Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen oder deren Pflichten nachzukommen (18 Prozent), sowie der Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit anzunehmen (14 Prozent).

Die Regierung verteidigt in dem Schreiben das Mittel der Leistungskürzungen. Das Prinzip des Förderns und Forderns bedeute, dass Menschen, die mit Steuergeldern in Notsituationen unterstützt werden, mithelfen müssen, ihre Situation zu verbessern. Dieses Mitwirken entspreche einem allgemeinen Prinzip im Sozialleistungsrecht. Deshalb sei es richtig, an dieser Mitwirkungspflicht festzuhalten. Mit den im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) formulierten Sanktionsmöglichkeiten existiere ein Mechanismus, um auf Pflichtverletzungen zu reagieren, argumentiert die Regierung. Das Existenzminimum bleibe aber stets gewahrt.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veröffentlicht am: 2. September 2011 um 14:14 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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5 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von fat man am Freitag, 2.9.2011.

@Das Existenzminimum bleibe aber stets gewahrt.

Dies wird besonders deutlich bei 100% Sanktionen oder mutwilliger Leistungsverweigerung … gerade zu Überfluss, ja, es ist genug Gras da, mann muss nur schneller fressen als die Kühe und Schafe.

Solchen schmierigen Figuren wünschte ich reichlich ihrer eigenen “Medizin”.


2. ... Kommentar von bgetube am Freitag, 2.9.2011.

Hartz-IV Sanktionen sind laut dem Verfassungsgericht mit dem Grundgesetz unvereinbar! bundesverfassungsgericht.de

Damals wurde offenbar nur die Neuberechnung umgesetzt. Es ist unfassbar.


3. ... Kommentar von Anno am Freitag, 2.9.2011.

Zitat: “Das Existenzminimum bleibe aber stets gewahrt.”

Wenn die Regelleistung von momentan 364 Euro als Existenzminimum gilt und Leuten diese Regelleistung gekürzt wird, wie kann dann das Existentzminimum stehts gewahrt sein?


4. ... Kommentar von x am Samstag, 3.9.2011.

in meinem fall sagt das jobcenter ganz klipp und klar :
ich werde nicht gefördert , weil die ” lebenslauf - schreiblernmaßnahmen ” nichts brachten und die angebotenen 1euro-jobs von meiner seite aus wegen totaler sinnlosigkeit ( werkeln & basteln - maßnahme ) und nicht - gemeinnützigen zwecken ( werbung / webseitengestaltung u.a. für spd-politiker , unternehmensberatungen und anderen kleineren firmen . . . ) einfach abgelehnt wurden - hätte es sanktionen gegeben , hätte das jobcenter natürlich den kürzeren gezogen .

forderungen werden mir auch keine gestellt .

nun stelle ich diesen staat auf den kopf . soll mir ein richter mal erklären , weshalb ein verurteilter krimineller im gefängnis täglich ~2800kcal ( kosten ~7euro pro tag ) benötigt während hartziv - empfängern nur ~2000kcal ( regelsatz ~4euro pro tag ) benötigen würde . aus diesen und anderen unabweisbaren gründen ziehe ich meine schlüsse und argumentiere damit realen widerstand ohne wenn und aber . die behauptung , der staat hätte kein geld , kann man mit den monatlichen zahlungen zur rettung anderer staaten , banken und großbetrieben widerlegen . der staat geht hand in hand mit dem militärisch - industriellen komplex ( z. b. griechenland-finanzhilfen gehen gleich wieder zurück an deutsche rüstungskonzerne ) und so kann auch kein mensch mehr behaupten , es wäre kein offener faschismus auf lasten von arbeitslosen wie mir , dessen menschenrecht ( artikel 23 ) es ist , eine existenzsichernde arbeit auszuüben .

widerstand ist pflicht . . . ansonsten verwirkt man seine rechte .


5. ... Kommentar von monypeker@arcor.de am Samstag, 17.9.2011.

Sanktionen sind gegen Artikel 1 Abs. 1 in Verb. mit Artikel 20 siehe auch MRK und Sippenhaft, also eine ganze Familie für das Handeln einer seiner Familienangehörigen zu bestrafen ist in Deutschland seit Kriegsende Verboten.
Die derzeitigen SGB Gesetze wurden vom Asylrecht übernommen und sind Verfasssungwidrig. Bei Asylanten war das etwas anderes da diese, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht hatten und so nicht unter die Verfassung fielen. ,,Hier liegt der Fehler auch von Peter Hartz.!!!!!!!!!!”

Das Unterschreiben von sogenannten,, Eingliederungsverträgen” fällt unter Artikel 6 GG (Vertragsfreiheit) und kann in Deutschland nicht erzwungen werden und würde bei Sanktion ein Verfassungsverstoß und Übermaßverbot darstellen. Es ist auch nach dem Strafgesetzbuch der Erpressung und Nötigung strafbar, wenn vor dem Gesetz nach der Verfassung ,,alle gleich sind”.Wobei man anmerken, muss das alle navch den Gesetz sieh Gesetzgeber , Parlamentarier, Abgeordnete die Gesetz beschließen schon nicht stimmt und damit im Kern schon ein Verfassungsverstoß darstellen würde? Theorietisch gesehen, gehören diese nach bestehenden Gesetz ins Gefängis.

Die Anhebungen der Regelsätze nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen sind immer noch Verfassungswiderieg, weil diese lediglich einen Inflationsausgleich darstellen. D. h. das das Urteil nie umgesetzt wurde.

Mich würde einmal interessieren ob man mit dem Urteil einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung einer realen Regalsatzhöhe von 420,00-,€ beauftragen kann?

Wenn das nicht geht, wozu ist das Verfasssungsurteil eigentlich gut oder wofür benötigt man dann Karlsruhe?


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