Regierung verteidigt Alg-II-Verordnung
Berlin: (hib/MPI) Mit der neuen Arbeitslosengeld-II-Verordnung ist aus Sicht der Bundesregierung einem Votum des Petitionsausschusses zur Vollverpflegung im Krankenhaus weitgehend entsprochen worden. In ihrer Antwort (16/8036) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/7922) schreibt die Regierung, nach der bisherigen Regelung wäre bei Beziehern des Arbeitslosengeldes II (Alg II) “sogar ein höherer Wert als der in der Regelleistung enthaltene Anteil für Ernährung zu berücksichtigen gewesen”. In der neuen Verordnung wird Vollverpflegung etwa bei einem Krankenhausaufenthalt pauschal mit 35 Prozent auf die monatliche Regelleistung angerechnet.
Die Regierung betont, dabei handele es sich um die Berücksichtigung von Einkommen. “Die Regelleistung wird nicht abgesenkt, sondern Einnahmen in Geldeswert als Einkommen berücksichtigt”, heißt es. Auf die Frage der Linksfraktion, ob das Begrüßungsgeld für Neugeborene, das in einigen Kommunen gezahlt wird, ebenfalls unter diese Regelung fällt, verweist die Regierung auf die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die schriftliche Frage der Linksparlamentarierin Dagmar Enkelmann (16/7639). Darin heißt es, ein von einer Gemeinde für Neugeborene gezahltes Begrüßungsgeld sollte nicht als Einkommen auf die Regelleistungen und die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des Alg II angerechnet werden.
Quelle: Deutscher Bundestag
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