Regierung sieht Künstlersozialkasse gestärkt
Berlin: (hib/MPI) Seit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 22. März 2007 hat die Deutsche Rentenversicherung bei 5.384 Betrieben erstmals eine Abgabepflicht festgestellt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8648) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8440) weiter schreibt, hat die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2007 73.542 Betriebe zur Überprüfung der Abgabenpflichtigkeit angeschrieben. Von der Künstlersozialkasse seien im selben Jahr rund 4.500 Unternehmen kontaktiert worden.
Weiter heißt es, die Deutsche Rentenversicherung beabsichtige, bis 2010 insgesamt etwa 280.000 Betriebe anzuschreiben. Jeweils in dem auf das Anschreiben folgenden Jahr prüfe die Deutsche Rentenversicherung diejenigen Betriebe, bei denen keine hinreichende Aufklärung der Abgabepflicht im schriftlichen Verfahren möglich war. Die Regierung sieht sich in ihrem Anliegen bestätigt, die Künstlersozialversicherung zu stärken. Dies sei beispielsweise dadurch gewährleistet, dass nunmehr auch solche Unternehmen, die bisher entweder aus Unkenntnis keine Künstlersozialabgabe entrichtet haben oder sich ihr entzogen haben, als abgabepflichtig erfasst werden.
Mit der durch die Novelle auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung übertragenen Prüfung der Arbeitgeber sollten möglichst alle Verwerter künstlerischer und publizistischer Werke und Leistungen erfasst werden, schreibt die Regierung. Auf der anderen Seite seien das Prüfverfahren von Antragstellern zur Aufnahme in die Künstlersozialkasse konkretisiert worden.
Quelle: Deutscher Bundestag
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 5. April 2008 um 8:15 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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