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Regierung: Reformen verschärfen Armutsrisiko nicht weiter

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung weist die Behauptung zurück, dass ihre Renten- und Arbeitsmarktpolitik das Armutsrisiko künftiger Rentnergenerationen weiter verschärfen würde.

Gerade die Renten- und Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre trügen dazu bei, dass die sozialen Sicherungssysteme leistungsfähig bleiben, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/6935) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/6716). Der Beitragssatz zur Rentenversicherung werde bis zum Jahr 2020 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 22 Prozent nicht überschreiten. Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) werde 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und 43 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht unterschreiten, heißt es weiter.

Bezüglich des Rentenniveaus von Langzeitarbeitslosen der Geburtsjahrgänge 1943 bis 1967, nach denen sich die Grünen explizit erkundigt hatten, könne keine Aussage getroffen werden, schreibt die Regierung.

Zu den finanziellen Auswirkungen auf die Rentenleistungen, die die Halbierung der Rentenversicherungsbeiträge bei Arbeitslosengeld-II-Bezug hat, erläutert die Regierung, für einen ganzjährigen Bezug von Arbeitslosengeld II (Alg II) im Jahr 2007 würden 0,0834 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Auf der Basis der früheren Bemessungsgrundlage von 400 Euro wären es 0,1628 Entgeltpunkte gewesen. Die Absenkung entspreche einer Reduktion der monatlichen Rente in Höhe von 2,09 Euro. Rechnerisch verringerten sich die monatlichen Rentenansprüche eines Versicherten entsprechend nach fünf Jahren Alg-II-Bezug um 10,45 Euro, nach zehn Jahren um 20,90 Euro und nach 20 Jahren um 41,80 Euro.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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