Regierung lehnt Änderungswünsche der Länder beim Kinderzuschlag ab
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (16/9615) vorgelegt, der am Donnerstag in den Bundestag eingebracht wird und wortgleich mit dem bereits in der parlamentarischen Beratung befindlichen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (16/8867) ist. Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die mit der Änderung bewirkte starke finanzielle Entlastung der Kommunen. Die sei jedoch nur dann der Fall, wenn unerwünschte belastende Folgeeffekte des Gesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Wohngeldrechts neutralisiert würden. Dazu müssten die erwarteten 70.000 Bedarfsgemeinschaften, die aus der Hartz-IV-Grundsicherung ausscheiden und zukünftig Wohngeld empfangen würden, bei der Berechnung der Beteiligungsquote des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung kompensiert werden.
Zudem plädieren die Länder für eine Besserstellung von Alleinerziehenden und schlagen vor, den Kinderzuschlag in solchen Fällen von 140 auf 200 Euro anzuheben. Beide Vorschläge lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab. Sie vertritt die Auffassung, dass der Gesetzentwurf in erster Linie auf eine Weiterentwicklung des Kinderzuschlages und eine Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen abzielt. Eine Entlastung der Kommunen stehe bei dem Vorhaben hingegen nicht im Vordergrund. Auch die Anhebung des Kinderzuschlages für Alleinerziehende findet nicht die Zustimmung der Bundesregierung. Voraussetzung für den Kinderzuschlag sei es, dass die Eltern ihren eigenen Bedarf decken können. Die Höhe des Kinderzuschlages orientiere sich daher am Bedarf der Kinder und unterscheide nicht nach der Familienkonstellation, in der das Kind lebt.
Quelle: Deutscher Bundestag
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