Regierung bewertet Bundesratsvorschläge zum Elterngeld kritisch
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat will die Beantragung des Elterngeldes vereinfachen. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (16/9897) sieht unter anderem die Umstellung der Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit und die Pauschalierung von Steuern und Abgaben bei Gewinneinkünften vor. Entgegen der bisherigen komplizierten Einkommensermittlung, bei der aus zwölf Lohnbescheinigungen zehn Einzelwerte ermittelt wurden, aus denen beim Abzug von Einmalzahlungen anteilige Steuer- und Sozialversicherungsbeträge herauszurechnen waren, soll nun aus dem lohnsteuerpflichtigen Bruttoeinkommen EDV-gesteuert ein fiktives Nettoeinkommen berechnet werden, schreibt der Bundesrat. Damit könne die Verwaltung “entscheidend” entlastet werden. Außerdem soll die Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften vereinfacht und die Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume gelockert werden. Bisher war die von den Eltern im Antrag getroffene Festlegung der Bezugszeiträume verbindlich und konnte nur einmal in besonderen Härtefällen geändert werden.
Dies habe zu vielen Streitfällen geführt, heißt es. Die Neuregelung sieht nun die Zulassung einer einmaligen Änderung ohne weitere Voraussetzungen vor. In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf bezeichnet es die Bundesregierung als “kritisch”, bereits im zweiten Jahr nach Inkrafttreten der Eltergeldregelung Änderungen bei der Einkommensermittlung vorzunehmen. Ihrer Ansicht nach sollte eine Änderung nicht vor der Erstellung des Berichts der Bundesregierung über die Auswirkungen des Bundeseltergeldgesetzes vorgenommen werden. Da es einen allgemeinen Antragsstau derzeit nicht gebe, erlaube der Reformbedarf einen “gewissen Aufschub”. Hinsichtlich der vom Bundesrat vorgeschlagenen Alternativen bei der Einkommensermittlung äußert die Bundesregierung Zweifel, ob die damit “verfolgten und unterstützenswerten” Ziele erreicht werden können. Unsicher sei, ob die Verwaltung in dem erhofften Umfang entlastet wird und ob die Regelung in ihren Auswirkungen akzeptabel ist. Die Bundesregierung, so heißt es in der Stellungnahme weiter, halte ebenso wie der Bundesrat eine Flexibilisierung der Antragstellung für erforderlich. Sie sehe dazu in ihrem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes eine entsprechende Regelung vor.
Quelle: Deutscher Bundestag
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 19. Juli 2008 um 11:30 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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