Regelungen für Kfz-Zulassungen vereinfacht
Seit dem 1.März 2007 ist die Kfz-Zulassung wesentlich unkomplizierter geworden. Zur Freude der Autofahrer, gibt es jetzt vereinfachte Regelungen, die eine Zulassung des geliebten Kfz bedeutend einfacher machen sollen.
Grund zur Freude haben aber auch Oldtimer-Freunde. Sie profitieren ebenfalls von der am 1. März 2007 in Kraft getretenen neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Zur Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs braucht man jetzt nur den Nachweis über eine Einzelgenehmigung ( beispielsweise Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil I ), eine gültige Hauptuntersuchung ( HU ) sowie auch eine gültige Abgasuntersuchung ( AU ). Die alte Regelung bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen, wo man nach 18 Monaten automatisch ein Gutachten zur Wiederzulassung benötigte, ist somit hinfällig.
Für Oldtimer gelten ebenfalls neue Regelungen. Ein so genanntes “H-Kennzeichen” kann man für seinen alten Liebling beantragen und zahlt dann die pauschale Kfz-Steuer von 191,73 Euro. Dazu war vor der neuen Regelung ein Gutachten vom amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig. Nun, bei neuer Regelung ab 1. März 2007, darf die Besichtigung des Oldtimers auch von Prüfingenieuren vorgenommen werden.
Die Vorteile der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung seit 1. März 2007:
- bedeutend geringerer Aufwand
- wesentlich weniger Kosten
- für die Begutachtung des “Oldies” die freie Wahl, was die Prüforganisation betrifft.
Gute Fahrt !!!
Startseite - Veroeffentlicht von: Birgit am: Dienstag, 3. April 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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