Regelsätze steigen, aber von dem tatsächlichen Bedaf noch weit entfernt
Der Regelsatz für ca. sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger steigt in den nächsten beiden Jahren um 1,9 % in 2009 und nochmals um 2,3 % in 2010. Von durchschnittlichen 349 Euro für Alleinstehende wird der Satz 2009 auf 355,63 Euro und 2010 auf 363,81 Euro angehoben.
Folgende Einzelbeträge liegen bislang für einen Erwachsenen dem Warenkorb zugrunde:
- Nahrung, Getränke, Tabakwaren (129,39 Euro),
- Bekleidung, Schuhe (34,70),
- Wohnung (ohne Miete),
- Strom (27,76),
- Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte (25,29),
- Gesundheitspflege (13,88),
- Verkehr (13,88),
- Telefon (31,23),
- Freizeit (38,17),
- Gaststättenleistung (6,94)
- sowie sonstige Waren und Dienstleistungen wie Kosten für Körperpflege und Hygiene (27,76).
Da die Lebenshaltungskosten allerdings in den letzten Monaten drastisch angestiegen sind, ist die o.g. Erhöhung und der zur Zeit gültige Warenkorb , weit vom tatsächlichen Bedarf entfernt. Allein die explosionsartige Erhöhung der Lebensmittel- und Strompreise belasten den Regelsatz um ein vielfaches. Es ist daher zu erkennen, dass selbst die Anpassungen für 2009 und 2010 faktisch seit 2005 zu einem imensen Kaufkraftverlust der Menschen mit Regelsatzbezug geführt hat.
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 20. November 2008 um 13:09 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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