Regelsätze ALGII sind verfassungsgemäss
So urteilte das Landessozialgericht Bayern am 18.05.2006 wie folgt:
Durch diesen vom Gesetzgeber festgelegen Regelsatz wird weder gegen die Menschenwürde (Art 1 Abs 1 Grundgesetz - GG -) noch gegen das Sozialstaatsprinzip (Art 20 Abs 1 GG) verstoßen.
Desweiteren beschäftigt sich das Urteil mit folgenden Themen:
- Anrechnung der Rente der Ehefrau
- Abzug des Warmwasseranteils aus den Heizkosten
- Berücksichtigung von Zuzahlungen für Medikamente und Praxisgebühr
- Berücksichtigung Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer und Teilkaskoversicherung
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker am: Freitag, 30. Juni 2006 - Haftungsausschluss ![]() |
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