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Reform des Unterhaltsrechts

Bamberger fordert verfassungsgemäße Neuregelung

Angesichts des Streits über die geplante Reform des Unterhaltsrechts hat Justizminister Heinz Georg Bamberger eine Neuregelung angemahnt, die auch der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt. Nach dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ist die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig. Daraufhin hatte der Bundestag die für heute geplante Verabschiedung der Reform des Unterhaltsrechts gestoppt, um den Karlsruher Vorgaben Rechnung tragen zu können.

“Es ist bedauerlich, dass Teile der Union nach wie vor darauf bestehen, ehemals verheiratete Partner mit Kindern bei Unterhaltszahlungen besser zu stellen als Unverheiratete, die Kinder betreuen”, kritisierte Bamberger. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung sollten alle kinderbetreuenden Elternteile beim Unterhalt gleichberechtigt werden, unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder war. Auf Drängen der Union sei dann im Gesetzgebungsverfahren aber doch an der Besserstellung der ehemaligen Ehefrau festgehalten worden. Damit, so Bamberger, würde die jetzige Rechtslage zementiert und nichtverheiratete Mütter würden für die Kinderbetreuung weniger Unterhalt bekommen als die frühere Ehefrau. “Leidtragende wären damit letztlich die Kinder, die außerhalb einer Ehe aufgezogen werden”, betonte der Minister. Dies sei mit der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder gleich zu behandeln, nicht vereinbar.

Bamberger verwies darauf, dass sich im Bundestag die Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen völlig einig seien, dass alle kinderbetreuenden Partner im Unterhaltsrecht zum Wohle des Kindes gleichbehandelt werden müssten. Nur Teile der Unionsfraktion beharrten unter Verwies auf das traditionelle Familiebild auf einer Privilegierung der Ehefrau. Dies werde der heutigen gesellschaftlichen Realität mit immer mehr Patchworkfamilien und allein erziehenden Elternteilen nicht mehr gerecht, so Bamberger. Er appellierte an die Bundestagsabgeordneten, dogmatische Streitigkeiten über das richtige oder falsche Familienbild zurückzustellen. Im Interesse der Kinder sollten beim Betreuungsunterhalt unverheiratete und ehemals verheiratete Partner möglichst bald gleich behandelt werden.

Quelle: Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz - Pressestelle -

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Freitag, 25. Mai 2007 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen


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