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Sonntag, der 05. Juli 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Rechtswidrige Praxis in ARGE Köln

Schon häufig war die Kölner ARGE in der Kritik.

Mit rechtswidrigen Praktiken soll sie auch – wie jetzt bekannt wurde – versucht haben, Erwerbslose dazu zu zwingen, monatliche Rücklagen für Ersatzbeschaffungen im Haushalt und für Renovierungen aus den viel zu geringen Hartz-IV-Beträgen zu bilden. Das ging selbst der Bundesregierung zu weit, die aber nach wie vor das Verarmungssystem Hartz IV weiter durchzieht.

Quelle und Volltext: Hans-Dieter Hey bei NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 20. November 2008 um 6:14 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von klaus am Sonntag, 4.1.2009.

lt. urteil des sozialgerichts detmold muß arge eine monatliche pauschale von € 60,00 für versicherungsaufwände bezahlen. die arge hat mir dies mit einer kaum verständlichen paragraphengespickten antwort ablehnen lassen. wer weiß mehr darüber? und kann man diese forderung ab antragstellung nachträglich einklagen?


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