Rechtssicherheit für das Rote Kreuz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz beschlossen. Es schreibt die besondere Stellung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sowie des Malteser Hilfsdienstes und der Johanniter-Unfall-Hilfe im Sinne der Genfer Abkommen fest.
„Wir geben dem DRK die Rechtssicherheit, die es für seine erfolgreiche Arbeit braucht – verpflichtet auf die sieben Grundsätze der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Das Gesetz bekräftigt die besondere Rolle des DRK, bestätigt die besondere Stellung des Malteser Hilfsdienstes und der Johanniter-Unfall-Hilfe und gibt ihrem Wirken eine solide gesetzliche Basis“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Zum wesentlichen Inhalt des Gesetzes
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 3. April 2008 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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