Rechtsrat muss bezahlbar bleiben
Zum im Bundesrat beratenen Gesetzentwurf zur Beschränkung der Beratungshilfe für Menschen mit wenig Geld erklären Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher, und Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher:
Nach einem Vorschlag zur Beschränkung der Prozesskostenhilfe ist nunmehr die Beratungshilfe dran. Einige Länder versuchen mit solchen Vorschlägen Einsparungen vorzunehmen, indem sie den Ärmsten und sozial Schwächsten den Zugang zu rechtsstaatlichen Grundleistungen erschweren oder ihnen diesen gar vorenthalten.
In den meisten Fällen der Beratung auf Beratungsschein versuchen die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt, das Problem der Ratsuchenden mit einem Telefonat oder einem kurzen Schreiben zu erledigen. Meistens übrigens erfolgreich, was Prozesse vermeiden hilft und damit dem Staat auch Geld spart. Nach dem Vorschlag im Bundesrat soll die Selbstzahlergebühr hierfür von 10 Euro auf 30 Euro steigen.
Ebenfalls in vielen Fällen sind ein Rechtsrat und auch eine Aktion wegen gesetzter Fristen oder zur Wahrung solcher sofort notwendig. Der Gesetzentwurf will jedoch die Möglichkeit einer nachträglichen Beantragung eines Beratungsscheins vollständig streichen. Das ist eine Verweigerung des Rechtsrats und der Rechtsvertretung für die Schwächsten in der Gesellschaft.
Es geht um angeblich cirka 84 Millionen Euro für alle Länder zusammen. Vergleicht man diesen Betrag mit den Milliardensummen, die der Staat jetzt in die Hand nimmt, um den Bankensektor vor dem Zusammenbruch zu retten, wird erkennbar, mit welcher kleinlichen Missgunst über den Bundesrat auf diejenigen losgegangen werden soll, die sich Rechtsberatung nicht aus eigener Tasche leisten können.
Rechtsstaat ist aber gelebter Sozialstaat. Der Zugang zum Rechtsrat und der Zugang zum Gericht muss auch in Zukunft für alle offen bleiben
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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