Rechtsprechung LSG Hamburg
- LSG Hamburg L 4 B 390/06 ER SO vom 07.08.2006, rechtskräftig , zur darlehensweisen Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGBXII.
- LSG Hamburg L 5 B 531/06 ER AS vom 11.01.2007 , zu hoher Wasserverbrauch des Antragstellers rechtfertigt kein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGBII . Es ist dem Antragsteller zuzumuten, bis zum Hauptsachverfahren die Kosten für seinen hohem Wasserverbrauch aus dem Regelsatz zu bestreiten.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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