Rechtsprechung
LSG Baden- Württemberg L 8 AS 6425/06 ER-B vom 02.02.2007 , zu den angemessenen Kosten der Unterkunft bei Überprüfung im EA- Verfahren vor dem Landessozialgericht und zur Klärung, was angemessene Kosten der Unterkunft für den Einzelfall bedeuten . Dem Erwerbslosen 59- jährigen Antragsteller kann es nicht zugemutet werden, fast die Hälfte seines Regelsatzes für die Miete aufzubringen, nachdem von der Arge seine Miete nur noch auf das Angemessene Maß übernommen wurde . Dieses Urteil stellt sehr schön dar, was angemessene Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 SGBII sind und wie im Eilverfahren nur vom Gericht die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft durch die Arge ausgesprochen werden kann, in der Regel geschieht dies für 6 Monate nach § 41 Abs. 1 Satz 4 SGBII.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
SG Aachen S 20 SO 81/06 vom 30.01.2007 , zur rechtswidrigen Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen beim Antragsteller, welcher volljährig, dauerhaft erwerbsgemindert ist und Leistungen nach § 41 SGBXII bezieht. Der Antragsteller lebt nicht im Haushalt seiner Mutter .
Das Kindergeld des volljährigen behinderten Sohnes wird der Mutter ausgezahlt und ist damit Einkommen der Mutter.
Somit wurden von dem Leistungsträger monatlich 154 Euro an GSI- Leistungen zu wenig erbracht, diese sind für die Vergangenheit nachzuzahlen.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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