Rechtsanwälte dürfen nicht im Café beraten
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Durchführung einer unter der Bezeichnung “coffee and law” angekündigten Veranstaltung untersagt und damit das bereits in erster Instanz vom Landgericht Duisburg ausgesprochene Verbot bestätigt.
Die Antragsgegnerin wollte Rechtsanwälten die Möglichkeit geben, in einem Duisburger Café anwaltliche Beratungsleistungen zu erbringen. Dabei sollten vor allem Interessenten angesprochen werden, die eine gewisse Scheu vor dem Betreten einer Anwaltskanzlei haben und die daher nicht ohne weiteres als anwaltliche Mandanten gewonnen werden können. Diesen Personen sollte gegen Zahlung einer Pauschale von 20,– EURO im Café und in der damit verbundenen lockeren Atmosphäre eine Erstberatung durch einen einzelnen Rechtsanwalt geboten werden, die in eine “klare Empfehlung” einmünden soll, “ob und was zu tun ist”. Diejenigen Rechtsanwälte, an die als Ergebnis der Erstberatung im Café Mandanten vermittelt werden, sollten für den Mandanten unter bestimmten Bedingungen 50,– EURO an die Antragsgegnerin zahlen.
Der Senat führt zur Begründung seiner Entscheidung aus, die geplante Veranstaltung verstoße in mehrfacher Hinsicht gegen Bestimmungen des anwaltlichen Berufsrechts und des Wettbewerbsrechts.
Pressemeldung: Oberlandesgericht Düsseldorf
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